Haftstrafen für Diedorfer Räuberduo
Zwei Männer überfielen vor eineinhalb Jahren ein Sportgeschäft und schlugen einen Mann nieder. Beinahe wäre die Situation eskaliert. Nun fiel ein Urteil: Beide müssen lange hinter Gitter.
Von Florian Eisele Diedorf Es war eine Tat, die bis heute noch Gesprächsstoff in Diedorf ist: Anfang Dezember vor eineinhalb Jahre kommen zwei heute 24 und 31 Jahre alte Männer mit Sturmhauben und Handschuhen in ein Sportgeschäft an der Hauptstraße. In dem Laden befand sich zu diesem Zeitpunkt lediglich der Mitinhaber des Geschäftes. Die beiden Maskierten schlugen den 39-Jährigen ohne Vorwarnung nieder und zückten ihre Schusswaffen. Der völlig verschüchterte Mann öffnete die Kasse und gab ihnen die Tageseinnahmen – die liegen bei nur 350 Euro. Lange hatten die beiden aber keine Freude an ihrer Beute: Noch am selben Abend leitete die Polizei eine Großfahndung ein. Dabei fasste eine Einheit des Sondereinsatzkommandos die Räuber am Bahnhof. Nun verurteilte Stefan Nielsen, der zuständige Richter am Landgericht, die beiden zu Haftstrafen. Der 31-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, sein Kollege muss viereinhalb Jahre absitzen. Beide Männer waren mehrfach vorbestraft: Der Ältere der beiden einschlägig, der Jüngere wegen Körperverletzung. Dem Urteil ging eine Verfahrensabsprache zwischen den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft voraus. Seit dem Vorfall saßen die beiden Männer in Untersuchungshaft. Dass es so lange dauerte, bis ein Urteil fiel, lag an einem Krankheitsfall im Justizapparat: Bereits im Juli 2015 war der Prozess gestartet, doch der zuständige Richter erkrankte so langfristig, dass alles neu aufgerollt wurde. Bereits im ersten Durchgang hatten sich die beiden Männer geständig gezeigt und ihr Opfer um Entschuldigung gebeten. Der 24-Jährige hatte zudem noch einen weiteren bewaffneten Überfall in einem Augsburger Lokal zugegeben, bei dem er ein iPhone und den Geldbeutel einer Bedienung erbeutet hatte. Dass nicht mehr passiert ist, war großes Glück: Der Ältere hätte die Situation am Tatabend beinahe vollends zur Eskalation gebracht, wie ein Polizist des Sondereinsatzkommandos bei der ersten Verhandlung berichtet hatte. Der Mann und eine Kollegin hatten den Mann am Abend des versuchten raubüberfalls im Rahmen einer Großfahndung beim Bahnhof kontrolliert. Während der Befragung griff der Verdächtige auf einmal mit der Hand an seine Waffe. „Ich habe ihn dann versucht, zu überzeugen die Waffe loszulassen“, sagte der Polizist damals – erfolglos. In einer Rangelei überwältigte er den Räuber schließlich: „Ich habe jeden Finger einzeln vom Griff gelöst, danach haben meine Kollegin und ich den Mann gegen eine Wand gepresst und ihn gefesselt.“ Später stellte sich heraus: Die Aktion war für den Räuber ebenso gefährlich wie nutzlos. Bei den vermeintlich scharfen Waffen handelte es sich um ungeladene Schreckschussrevolver. Offenbar standen beide Täter zum Zeitpunkt des Raubüberfalls unter Drogeneinfluss. Der 24-Jährige verübte die Raubüberfälle nach eigener Aussage auch deswegen, um seine Spielschulden zu decken. Einen Teil der ohnehin geringen Beute habe er deswegen sogar noch am selben Abend an einem Automaten im Diedorfer Bahnhof verjubelt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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