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Dinkelscherben
10.04.2019

Keine Berufung: Dinkelscherben akzeptiert das Chlor-Urteil

Die Anordnung zum Chloren und Abkochen des Wasser in Dinkelscherben ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht in Augsburg entschieden. 
Foto: Marcus Merk

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anordnung zur Chlorung rechtens war. Die Gemeinde Dinkelscherben will nicht gegen dieses Urteil vorgehen. 

Die Gemeinde will nicht gerichtlich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Chlorung vorgehen. Demnach ist die Anordnungen zum Abkochen und der Chlorung des Trinkwassers in Dinkelscherben angemessen. Einstimmig hat sich der Marktrat nun dazu entschlossen, dieses Urteil zu akzeptieren.

Was hat die Verhandlung gekostet?

Marktrat Willibald Gleich (CSU) erklärte, es mache keinen Sinn, gegen das Urteil vorzugehen. „Wir haben keine neuen Argumente und müssen jetzt unsere Hausaufgaben machen.“ Tobias Mayr (CSU) fragte, was der Rechtsstreit denn gekostet habe. Die Kosten für die Gemeinde liegen bei rund 1000 Euro erklärte Bürgermeister Edgar Kalb. Der Großteil der Kosten werde von der Rechtsschutzversicherung der Gemeinde übernommen. Doch das Verfahren koste nicht nur Geld, merkte Marktrat Peter Kraus (Freie Wähler) an: „Es braucht auch Ressourcen in der Verwaltung, die wir besser anderweitig einsetzen sollten.“

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