Schule in Corona-Zeiten: Für Familien bleibt es eine harte Zeit
Plus Trotz Corona-Pandemie gibt es keine Ausnahmen beim Besuch der Sprengelschule. Ist das gerecht?
Sollte in diesem Fall eine Befreiung vom Schulsprengel gewährt werden - oder wiegt das öffentliche Interesse höher? Das ist auch bei Vorlage der Fakten für den Laien schwer zu entscheiden. Was der Fall aus Neusäß jedoch exemplarisch zeigt: Bei Familien liegen die Nerven nach eineinhalb Jahren Corona-Pandemie blank. Und er zeigt, dass Kinder wirklich diejenigen sind, die besonders unter den Umständen leiden.
Und da ist noch der Blick in die Zukunft: Impfungen, Luftfilter, Tests mehrmals in der Woche - ob Schulen auch bei den hochgerechneten Fallzahlen von heute unvorstellbarer Größe trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Herbst geöffnet bleiben können, das ist trotz aller Vorkehrungen noch völlig unsicher - und zerrt schon heute an den Nerven von Kindern, Jugendlichen und Eltern.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.