Das Laub muss weg
Nicht nur im Winter müssen Grundbesitzer Wege freihalten. Wer wann kehren muss, ist im Landkreis unterschiedlich geregelt. Worauf Anwohner jetzt achten sollten.
Zentimeterhoch schichtet sich über Nacht der Schnee vor dem Haus. Vor der Arbeit heißt es für viele Bürger im Winter daher: früh aufstehen, Gehwege und Straßen von Eis und Schnee befreien.
Wenn wie derzeit das Laub in großen Mengen von den Bäumen fällt, denkt wohl kaum einer darüber nach, die Blätter vor der Haustüre regelmäßig wegzuräumen – ganz egal, wie dick die Schicht auch wird. Was viele nicht wissen: Für das Laub gilt, was auch für den Schnee gilt – wenn auch in einem weniger strengen Rahmen.
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