Nächtlicher Badespaß in Unterhosen endet vor Gericht
Plus Ein junger Mann geht im Sommer mitten in der Nacht schwimmen. Allerdings ist er so betrunken, dass er danach seine Kleidung nicht mehr findet.
Es war im wahrsten Sinne des Wortes eine Schnapsidee. Mitten in der Nacht kam ein damals 19-Jähriger im westlichen Landkreis auf die Idee, mal eben baden zu gehen. Er packte seine Kleidung in einen Rucksack, sprang in Unterhosen kurz ins Wasser und wollte danach wieder heimgehen. Sein Problem: Er fand den Rucksack nicht mehr. Da er aufgrund seiner Alkoholisierung in Boxershorts orientierungslos über die Straße stolperte, rief ein Anwohner die Polizei. Und dies löste eine verhängnisvolle Kette an Ereignissen aus, die erst jetzt vor dem Amtsgericht in Augsburg endete.
Richter Günther Baumann brachte am Montag in seiner Urteilsverkündung am Ende des Prozesses die Sache auf den Punkt. "Ohne Alkohol wär das alles nicht passiert", sagte er. So aber musste sich der junge Mann wegen Widerstands und einem tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie versuchter Körperverletzung verantworten. Denn gegen den Versuch der Polizei, ihn zwecks Ausnüchterung über Nacht in eine Zelle zu stecken, wehrte er sich nach Kräften. Verschärfend hinzu kam, dass der heute 20-Jährige unter offener Bewährung steht. Sieben Monate auf Bewährung stehen bereits in seinem Vorstrafenregister, da er vor einiger Zeit unter anderem mit einem Gramm Marihuana erwischt wurde. So kam es, dass nicht nur sein Verteidiger im Saal saß, sondern auch der Bewährungshelfer, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, ein Sachverständiger und die beiden Polizisten als Zeugen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.