Sexuelle Nötigung: Milde Strafe für Bäcker
Ein 59-jähriger Bäckermeister soll Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg begrapscht haben. Doch im Prozess verwickelte sich eine der Zeuginnen in Widersprüche.
Am Ende waren es nur zwei Fälle von sexueller Nötigung, deretwegen ein 59 Jahre alter Bäckermeister aus dem nördlichen Landkreis verurteilt wurde. Vor dem Amtsgericht Augsburg bekam der Mann gestern eine vergleichsweise milde Strafe: Ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung hieß das Urteil, das das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Rita Greser fällte. Danach hatte es lange nicht ausgesehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, in insgesamt 143 Fällen weibliche Angestellte sexuell belästigt und missbraucht zu haben. Eine ehemalige Auszubildende hatte den Bäckermeister angezeigt: Er habe sie im Zeitraum vom September 2006 bis Juli 2007 mindestens einmal pro Woche angegrapscht – und sei ihr dabei auch unter die Kleidung gegangen.
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