Neusäß will gegen die Plakatflut vorgehen
Die Stadt wird nun eine Satzung für die Sondernutzung von Straßen erarbeiten
Wenn man den öffentlichen Straßenraum für seine privaten oder kommerziellen Zwecke nutzen will, braucht man dafür eine Genehmigung der Kommune. Besonders nützlich ist es, wenn die Kommune hierzu eine eigene Satzung hat. Mit ihr kann die Kommune in einem gewissen Rahmen bestimmen, was sie zulassen will und was nicht und wie hoch die Gebühren sind.
Mit einer solchen Satzung beschäftigte sich nun der Planungsausschuss der Stadt Neusäß, denn bisher hat die Stadt kein solches Regelwerk. Deshalb diskutierte das Gremium nun über einen Standardentwurf, der sich an den Satzungen anderer Städte orientiert.
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