Schlacke: Kein Schadenersatz für Baufirma
jetzt ist ein Urteil im Prozess um den Einbau von Ofenschlacke in die B 2 bei Meitingen gefallen. Wie es ausgegangen ist? Von Margret Sturm
Im Zivilprozess um den Einbau von Ofenschlacke der Lech-Stahlwerke in die B-2-Umgehung Meitingen hat Richter Rainer Brand gestern das Urteil verkündet. Wie von Prozessbeobachtern erwartet, hat das Landgericht Augsburg die 183 000 Euro hohe Schadenersatzklage der Straßenbaufirma Lorenz Leitenmaier gegen den Schlackelieferanten Max-Aicher-Recycling (MAR) abgewiesen. Die Straßenbaufirma bleibt also auf den Sanierungskosten sitzen, die nach dem Einbau von Hunderttausenden Tonnen Elektroofenschlacke durch Schadstoffe im Grundwasser entstanden waren.
In dem Mitte 2009 begonnenen Prozess vor der zweiten Kammer für Handelssachen ging es im Wesentlichen um die Modalitäten des Kaufvertrags zwischen Leitenmaier und MAR. Wer also gehofft hatte, dass hier der Schuldige für das Umweltdesaster an der B 2 bei Meitingen gefunden wird, sah sich getäuscht. Richter Brand machte bei der Urteilsverkündung noch einmal ganz deutlich, dass seine Kammer nicht zu entscheiden hat, ob hier Fehler beim Einbau der Schlacke gemacht wurden oder gar bei der Planung der Baumaßnahme.
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