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  3. Stadtbergen: Ein Stadtberger im Clinch mit seinem Schornsteinfeger

Stadtbergen
09.11.2018

Ein Stadtberger im Clinch mit seinem Schornsteinfeger

Um den Feuerstättenbescheid, den ein Kaminkehrer für ein Haus in Stadtbergen ausgestellt hat, ist ein Streit entbrannt, der gestern vor Gericht ausgetragen wurde.

Ein Anwalt aus Stadtbergen ärgert sich über seinen Kaminkehrer, der in einem Bescheid Mängel festhält. Unter anderen geht es um den Dunstabzug.

Etwas seiner Asche im Gesicht oder auch ein Miniatur-Exemplar aus Schokolade – Schornsteinfeger sollen Glück bringen. Doch mit dieser Symbolik hat ein Anwalt aus Stadtbergen wohl nichts am Hut. Er ärgerte sich über einen Kaminkehrer. Der soll vor einem halben Jahr nicht nur seine Frau beleidigt haben. Der Handwerker stellte im Haus des Anwalts auch zwei Mängel fest – die beschäftigten jetzt die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts in Augsburg. Unter anderem ging es um einen fehlenden Abluftsicherheitsschalter.

Mit ihm können die Dunstabzugshaube in der Küche und ein Kaminofen nur dann gleichzeitig betrieben werden, wenn zum Beispiel ein Fenster geöffnet ist und ausreichend Frischluft in die Küche kommt. So soll verhindert werden, dass Kohlenmonoxid aus der Feuerstelle durch die Wohnräume zieht. Das Rauchgas ist nämlich tödlich. So erklärte es auch der Bezirksschornsteinfeger vor Gericht. Er sagte: „Im schlimmsten Fall gibt es Tote.“ Wie gefährlich das schleichende Gift sein kann, zeigt ein tragischer Vorfall, der zwei Jahre zurückliegt.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.11.2018

Der Stecker und der zugehörige Schalter kosten keine 40,- Euro - und dafür klagen? Na ja, wenn man sonst keine Hobbies hat...

11.11.2018

(edit/Werbung)

23.11.2018

Der Schornsteinfeegr.Glücksbringer oder schwarze Mafia?

08.11.2018

Das Problem mit der Feuerstelle, die weit weg ist vom (ziemlich schwachen) Dunstabzug hatte ich auch. Meine Feuerstelle ist 2 Räume von der Küche entfernt und es gibt eine Tür dazwischen. Zudem umfasst der Luftraum ca. 400m³ (mein Wohzimmer zwischen drin hat allein 50m²) und es gibt 12 Fenster, die ja nicht 100% dicht sein können, dachte ich. Außerdem konnten wir uns auch nicht vorstellen, gleichzeitig abends den Flammen zuzusehen und in der Küche zu kochen. Also meinte ich auch, ich könnte dagegen klagen. Zuvor aber machte ich jedoch eine Druckmessung. Und die hat mich extrem überrascht! Das hätte ich mir nicht vorgestellt! Jedenfalls habe ich eingesehen, dass eine Klage keinen Zweck hat und den Blödsinn (in diesem Fall) unterlassen. Ich empfehle jedem, der ein Barometer oder ein modernes Handy mit Höhenmesser zur Verfügung hat, mal eine Messung zu machen. Die Genauigkeit der Heimgeräte reicht aus. Der erlaubte Druckunterschied ist 4Pa oder 0,04mbar.