Urteil: Jugendamt im Landkreis Augsburg gab Baby voreilig weg
Plus Noch im Krankenhaus gaben die Behörden ein Baby an eine Pflegefamilie. Dabei handelten sie rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt hat.
Ihre Tochter ist jetzt fast genau eineinhalb Jahre alt – doch gesehen haben sie die Eltern seit ihrer Geburt nur wenige Tage. Ende Januar 2019 kam das Neugeborene noch aus dem Krankenhaus heraus in eine Pflegefamilie – so hatte es das Familiengericht bereits vor der Geburt entschieden. Der Fall hatte damals für Aufsehen in der ganzen Region gesorgt. Doch die Eltern geben nicht auf. Jetzt haben sie vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg einen ersten Erfolg erreicht, den sie als Bestätigung sehen, dass sich der Kampf um ihre Tochter lohne, so die Anwältinnen der Familie.
Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg hat jetzt der Klage der Eltern gegen die Inobhutnahme ihrer Tochter stattgegeben und die Rechtswidrigkeit des Verfahrens durch das Jugendamt festgestellt. Pressesprecher Richard Wiedemann erläutert, dass der Spruch aber nicht die Entscheidung des Familiengerichts anfechte, wonach den Eltern aus dem Landkreis Augsburg bereits vor der Geburt teilweise das Sorgerecht entzogen wurde.
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