Warum Kleinkinder nicht ins Hallenbad dürfen
Elfriede Mayer beschwert sich, weil sie mit ihren Enkeln in Zusmarshausen nicht mehr ins Becken darf. Wie die Verwaltung die Badeordnung begründet.
Bis vor einigen Wochen ist Elfriede Mayer aus Dinkelscherben mit ihren beiden Enkelkindern, die acht Monate und zwei Jahre alt sind, regelmäßig zum Schwimmen ins Hallenbad Zusmarshausen gegangen. Zusammen mit ihrer Tochter fährt Mayer extra in das Hallenbad bei der Schule, um die Kinder ans Wasser zu gewöhnen. „Bisher war das alles kein Problem“, erzählt sie. „Nur beim letzten Mal spricht uns der Kassierer an, dass Kinder unter drei Jahren eigentlich nicht in das Bad dürfen.“ Es stehe in der Badeordnung, so die Begründung des Kassierers. Für Elfriede Mayer verhindern Gemeinde und Schulverband über die Badeordnung, „Kinder von klein auf an das Wasser und Schwimmen zu gewöhnen“.
Das kann Mayer nicht verstehen. Sie ist selbst seit vielen Jahren Bademeisterin im Freibad in Dinkelscherben und hat nach ihrem Erlebnis in Zusmarshausen angefangen, bei den Kollegen herumzufragen. Von einer ähnlichen Regelung für Kinder unter drei Jahren habe sie noch nie gehört, sagt Mayer. Außerdem findet sie, dass sich die Gemeinde über den Passus rechtlich angreifbar mache. Vielen Kassierern sei die Regelung zudem gar nicht bewusst. Auch als sie zuletzt zusammen mit ihren Enkeln schwimmen gehen wollte, ließ man sie schließlich durch. „Wir wurden von der dortigen Aufsicht auf deren Verantwortung eingelassen“, erzählt sie.
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