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Gersthofen
02.02.2024

Gersthofer Ratsbegehren ist laut Kommunalaufsicht zulässig

Gesperrt werden soll die Bahnhofstraße von der Strasserkreuzung (unten) bis zur Schulstraße (Mitte rechts). Am 7. April können die Bürgerinnen und Bürger über zwei Begehren entscheiden.
Foto: Marcus Merk (Archivbild)

Nun steht es fest: Am 7. April können Gersthofer Bürgerinnen und Bürger über zwei Begehren entscheiden. Beie drehen sich um die Sperrung der Bahnhofstraße.

Die rechtliche Prüfung des Landratsamtes Augsburg hat dem Ratsbegehren der Stadt Gersthofen grünes Licht gegeben. Ein Vertreter des Bürgerbegehrens hatte gegen die Sperrung der Bahnhofstraße beim Landratsamt Beschwerde eingelegt. Die Sperrung ist auf einem rund 100 Meter langen Abschnitt der Straße zwischen der Einmündung der Schulstraße und der Strasserkreuzung zur Donauwörther und Augsburger Straße vorgesehen. 

Das Landratsamt Augsburg hat die Rechtslage geprüft und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: „Es bestehen keine Bedenken gegen die Bestimmtheit des Ratsbegehrens oder gegen die verwendete Formulierung der Fragestellung. Das formulierte Ratsbegehren wird als hinreichend bestimmt und abstimmungsfähig angesehen“, so die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Augsburg.

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