Katze erschossen: Jägerin kann immer noch Jagdschein verlieren
Plus Eine Jägerin erschießt bei Zusmarshausen eine Katze. Aufgrund des Strafbefehls darf sie ihren Jagdschein behalten – doch das könnte sich schnell ändern.
Die Erleichterung über das Urteil dürfte bei der Jägerin, die wegen des Erschießens einer in einer Falle gefangenen Katze von der Tierschutzorganisation Peta angezeigt worden war, groß gewesen sein. Schließlich bestätigte das Amtsgericht Augsburg den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen. Somit darf die Frau ihren Jagdschein vorerst behalten. Doch das könnte sich schon bald ändern.
Eingezogen wird der Jagdschein sobald ein Urteil mehr als 60 Tagessätze beträgt. Dies ist jedoch lediglich die strafrechtliche Seite. "Zudem gibt es noch verwaltungsrechtliche Maßnahmen", sagt Richter Roland Fink, der Pressesprecher für Straf- und Bußgeldverfahren am Amtsgericht Augsburg. Das Urteil bedeute also nicht, "dass der Jagdschein jetzt dauerhaft bei der Frau bleibt". Es könnte durchaus passieren, dass aufgrund des Sachverhalts durch die Untere Naturschutzbehörde eine andere Entscheidung getroffen werde. "Dies ist aber eine andere Baustelle und fällt nicht in unsere Zuständigkeit", erklärt Fink.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Bis jetzt konnte ich aus keinem Bericht erkennen, ist die Jägerin Jäger oder Gastjäger (übrigens Gendern ist nur Faulheit!)
Man könnte meinen: je asozialer der Täter*in desto mehr Glück vor Gericht. Diese Person zeigt von A-Z, egal ob mehrfach nötiger (illegaler) Tötungsversuch des Tieres mit einer Handfeuerwaffe (die ihr nicht gehörte?), dem Filmen dieses grausamen Vorganges oder die unfassbare Blödheit oder Arroganz, das ganze verfügbar zu machen - ein der Art asozialer Mensch darf weiter Waffen besitzen und im öffentlichen Raum jagen?! UNFASSBAR!