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  3. Landkreis Augsburg: Nach einem Wildunfall geht es um die Haftungsfrage

Landkreis Augsburg
29.04.2024

Nach einem Wildunfall geht es um die Haftungsfrage

Wildunfälle ereignen sich meist in der Dämmerung. Ist es passiert, sollten einige Regeln beachtet werden.
Foto: Dpa / Julian Stratenschulte

Plus Das Beste wäre natürlich, wenn durch vorsichtige Fahrweise ein Wildunfall erst gar nicht passiert. Hat es aber trotzdem gekracht, gilt es einiges zu beachten.

Es passiert meist in der Dämmerung in den Morgen- oder Abendstunden. Wildschweine, Rehe oder andere Tiere überqueren die Straße. Nicht selten kommt es dabei zu Zusammenstößen. Dann ist guter Rat teuer. Vor allem, wenn ein Tier verletzt wurde, geraten viele in Panik. Genau wie bei anderen Unfällen auch, gilt es erst einmal kühlen Kopf zu bewahren. Laut ADAC sind die Maßnahmen ähnlich, wie sie auch bei anderen Unfällen empfohlen werden. Als Erstes sollte natürlich die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Gibt es verletzte Personen, über die Telefonnummer 112 Hilfe anfordern. Grundsätzlich muss bei einem Wildunfall immer die Polizei verständigt werden (Telefon 110). Normalerweise kennt die Polizei den zuständigen Revierjäger und informiert diesen. Das ist vor allem wichtig, wenn das Tier noch lebt und von seinen Qualen erlöst werden muss. Hat das Tier den Aufprall nicht überlebt, sollte versucht werden, es an den Rand der Fahrbahn zu ziehen, um mögliche Folgeunfälle zu vermeiden. Dabei sind aber auf jeden Fall Handschuhe zu tragen, da Wildtiere Krankheiten oder Parasiten übertragen können. Lebt das Tier noch, auf keinen Fall anfassen.

Verletzte Tiere keinesfalls anfassen

Verletzte Tiere wehren sich in der Regel. Gerade Wildschweine, Dachse oder Füchse können Menschen durchaus schwere Verletzungen zufügen. Nicht vergessen, das Warndreieck in der vorgeschriebenen Entfernung aufzustellen. Danach muss am Unfallort gewartet werden, bis die Polizei oder der Jäger eingetroffen sind. Wichtig ist, dass das Wild nicht vom Unfallort entfernt werden darf. Sonst könnte das als Wilderei strafbar sein.

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