
Arbeiterunterkunft in Steppach: Nun geht es vor das Verwaltungsgericht

Plus Das Landratsamt hat in der nicht genehmigten Arbeiterunterkunft in Steppach die Nutzung einiger Räume untersagt. Nun wurde dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Der Fall zieht sich nun bereits ein Jahr und noch ist kein Ende in Sicht. Mehrfach hatte die Stadt Neusäß einer Arbeiterunterkunft in Steppach die Genehmigung versagt. In dem Haus sollten Schlafplätze für 28 Personen auf insgesamt 223 Quadratmetern genehmigt werden, also rund acht Quadratmeter pro Person, zudem Sanitäranlagen und Aufenthaltsraum. Dann wurde die Bauaufsicht des Landratsamts tätig und inspizierte das Gebäude. Nun kommt der Fall vor das Verwaltungsgericht.
Nachdem die Stadt Neusäß unzumutbare, beengte Wohnverhältnisse kritisiert hatte, ging die Angelegenheit zum Landratsamt. Geprüft wurde dort sowohl der Bauantrag als auch die Ablehnung der Kommune, "auch hinsichtlich gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, um über das weitere Vorgehen entscheiden zu können", hieß es im Sommer vergangenen Jahres. Inzwischen habe die Bauaufsicht in der Unterkunft in Steppach "in sicherheitsrechtlicher Hinsicht weitere Fortschritte zur Herstellung vertretbarer Verhältnisse" erreicht, wie das Landratsamt mitteilt. Anfang des Jahres habe die Behörde die Nutzung von zwei Zimmern im Dachgeschoss untersagt. Dies sei inzwischen unanfechtbar geworden.
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