Plus Für Corona-Spaziergänger gelten in Augsburg de facto nicht dieselben Regeln wie für andere Demonstrationen. Wie lange kann das noch gut gehen?
Keine Frage, die breite Masse der fast 2500 "Corona-Spaziergänger" am vergangenen Samstag hatte ein ernst zu nehmendes Anliegen, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zutiefst bewegt: Viele von ihnen stehen staatlichen Corona-Maßnahmen kritisch gegenüber, viele wollen weiterhin selber bestimmen können, ob sie sich impfen lassen - oder nicht. Dass sie für ihre Überzeugungen friedlich auf die Straße gehen, ist legitim, Meinungsfreiheit ein Grundrecht.
Meinungsfreiheit: ja, Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften: nein
Problematisch wird es, wenn geltende Vorschriften von Corona-Spaziergängern unterlaufen werden. Das war bislang schon so, weil die Protestzüge nicht angemeldet wurden. Noch problematischer wird es, wenn die Stadt extra eine Allgemeinverfügung mit Vorgaben für die Massendemonstration am Wochenende herausgibt, über die sich Tausende Teilnehmer schlicht und einfach hinwegsetzen. Es hat nichts mit eingeschränkter Meinungsfreiheit zu tun, in dem riesigen Protestzug eine FFP2-Maske aufzusetzen, wenn es eng wird, zumal viele Teilnehmende nicht geimpft sein dürften. Vielmehr gehört es zur gesundheitlichen Vorsorge. Meinungsfreiheit und demokratische Rechte werden auch nicht beschnitten, wenn die "Spaziergänger" einer vorgegebenen Route der Polizei folgen sollen. Bei dieser Masse von Menschen, wie am Samstag, geht es auch darum, dass die Veranstaltung sicher und unfallfrei über die Bühne geht.
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