Anwalt legt im Mordfall Angelika Baron Revision ein
Der Augsburger Stefan E. wurde nach einem Mammutprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Verteidiger hat Rechtsmittel eingelegt. So geht es weiter.
Es war ein spektakulärer Mammutprozess: Im April wurde der 50-jährige Augsburger Stefan E. vor dem Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – für einen Mord vor mehr als einem Vierteljahrhundert. Stefan E. hat demnach in der Nacht zum 25. September 1993 die Prostituierte Angelika Baron auf dem Straßenstrich aufgesucht, sie erwürgt und mit einem Möbelfuß geschlagen.
Die Schwurgerichtskammer war zudem überzeugt, dass Stefan E. im Jahr 2017 eine Frau aus seinem Bekanntenkreis vergewaltigt hat. Klaus Rödl, der Anwalt des Verurteilten, hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Dieses Rechtsmittel hat der Verteidiger zwischenzeitlich auch eingelegt, wie er bestätigt. Was bedeutet: Das Revisionsgericht, in diesem Fall der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, überprüft das Urteil auf mögliche Rechtsfehler.
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