Auf dem BWF-Gelände wird weiter gebaut
Gemeinderat Offingen stimmt Bauanträgen zu. Neue Beitragssatzungen werden beschlossen, sorgen aber für Verwirrung
Offingen Bauthemen haben die jüngste Gemeinderatssitzung in Offingen beherrscht: Das Unternehmen BWF Offermann hat zwei Bauanträge gestellt und die Gemeinderäte stimmten über die Neufassung der Erschließungs- beziehungsweise Ausbaubeitragssatzung ab. Außerdem trieben sie den Bebauungsplan Hauptstraße-Ost weiter voran.
BWF plant, ein dreistöckiges Servicezentrum mit Flachdach zu errichten. Circa 25 Mitarbeiter sollen in dem Büro Platz finden, etwa 20 in der Werkstatt beschäftigt werden. Im neuen Gebäude will BWF unter anderem eine Maler-Werkstatt mit Lackierraum einrichten. Geplant ist außerdem ein teilweise zweistöckiges Technologiezentrum in Leichtbauweise. Es soll eine Montagehalle, das Lagermaterial der Schlosser, ein Büro und eine Lastwagen-Garage enthalten. In der Montagehalle sollen zehn Schlosser arbeiten können.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.