Augsburg schiebt Airbnb und anderen Fremdvermietungen einen Riegel vor
Plus In Augsburg entsteht nun eine Satzung, die verhindern soll, dass Wohnungen wie Hotelzimmer vermietet werden. Das betrifft auch Angebote wie Airbnb. Doch es gibt auch kritische Stimmen.
Sozialreferent Martin Schenkelberg (CDU) hatte wohl geahnt, dass dieser Beschluss knapp werden könnte. Deshalb begann er seinen Vortrag damit, dass er auf eine breite Zustimmung bei dem Erlass einer Zweckentfremdungssatzung hoffe. Der Augsburger Wohnungsmarkt sei „angespannt“, das Sozialreferat würde viele verzweifelte Briefe von Wohnungssuchenden erhalten. Die Stadt halte mit der „Offensive Wohnraum“ dagegen, die Zweckentfremdungssatzung sei ein zusätzlicher Baustein.
Wie berichtet, will die Stadt verhindern, dass Wohnungen künftig anders als zum ständigen Wohnen genutzt werden. Es gebe Ferienwohnungen, die über Plattformen, wie Airbnb angeboten würden, so Schenkelberg, daneben auch Monteurswohnungen oder Büros. Zudem sei die Satzung ein Instrument, um stärker gegen Leerstände vorgehen zu können. Schenkelberg gehe es nicht um die „Gängelung von Privatpersonen“, sondern um die missbräuchliche Verwendung.
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