
Bürgerbegehren zur Stadtwerkefusion: Stadt will Urteil

Im Rechtsstreit um das erste Bürgerbegehren zur Stadtwerkefusion will die Stadt den mündlichen Rüffel des Gerichts jetzt schwarz auf weiß - auch für künftige Begehren.

Die Kritik des Verwaltungsgerichtshofs an der Stadt Augsburg für ihre Ablehnung des ersten Bürgerentscheids zur Stadtwerkefusion im Jahr 2015 wird Folgen haben. Nachdem die Richter in der Verhandlung am Mittwoch erklärt hatten, dass sie die damalige Stadtrats-Entscheidung für nicht rechtmäßig halten, stand zunächst eine Einstellung des Verfahrens im Raum. Die Stadt hätte dazu aber wohl ihre damalige Entscheidung zurücknehmen müssen. Das wird nicht passieren. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) erklärte am Donnerstag, dass er Wert auf ein schriftliches Urteil mit Begründung legt.
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