
Bürgerbegehren zur Stadtwerkefusion: Stadt will Urteil


Im Rechtsstreit um das erste Bürgerbegehren zur Stadtwerkefusion will die Stadt den mündlichen Rüffel des Gerichts jetzt schwarz auf weiß - auch für künftige Begehren.
Die Kritik des Verwaltungsgerichtshofs an der Stadt Augsburg für ihre Ablehnung des ersten Bürgerentscheids zur Stadtwerkefusion im Jahr 2015 wird Folgen haben. Nachdem die Richter in der Verhandlung am Mittwoch erklärt hatten, dass sie die damalige Stadtrats-Entscheidung für nicht rechtmäßig halten, stand zunächst eine Einstellung des Verfahrens im Raum. Die Stadt hätte dazu aber wohl ihre damalige Entscheidung zurücknehmen müssen. Das wird nicht passieren. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) erklärte am Donnerstag, dass er Wert auf ein schriftliches Urteil mit Begründung legt.
Es bestehen nach den Hinweisen des Gerichts wenig Zweifel daran, dass ein Urteil den Initiatoren des Begehrens um Bruno Marcon Recht geben wird. Die Stadt hätte dann schwarz auf weiß, dass ihre damalige Verhinderung einer Abstimmung über die Fusionsfrage rechtswidrig war. Zum Hintergrund: Kommunen sind verpflichtet, zu prüfen, ob ein Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist, bevor es zum Bürgerentscheid kommt. So ist es etwa verboten, mehrere Fragestellungen in einem Begehren zu vermischen.
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