Drogenschmuggel über die Gefängnis-Mauer
Wie kommen Drogen oder andere Gegenstände in ein Gefängnis? Ein Prozess zeigt: Manchmal genügen eine Schnur und eine Schleuder.
Der Schmuggel von Drogen macht auch vor Gefängnismauern nicht Halt. Auf kuriose Weise soll ein Gefangener, 38, Ende August 2018 mit Hilfe einer Schnur versucht haben, zwei kleine Päckchen mit insgesamt 13 Tabletten über die Anstaltsmauer zu ziehen. Die Tabletten, die unter das Arzneimittel- beziehungsweise Betäubungsmittelgesetz fallen, waren von einem Komplizen von Außen an die Schnur gebunden worden. Der Versuch scheiterte jedoch kläglich am Stacheldraht auf der Mauer der JVA Kaisheim (Kreis Donau-Ries).
War es nur eine Verwechslung?
Die Staatsanwaltschaft warf dem Häftling (Verteidiger: Dominik Hofmeister) Drogenhandel vor, weil er geplant habe, die Arznei- und Betäubungsmittel innerhalb der Haftanstalt zu verkaufen. Vor Strafrichter Dominik Wagner erklärte der gebürtige, aber staatenlose Russe, es sei richtig, dass er in jener Nacht die mit einer Batterie beschwerte Schnur mit einer Schleuder durch das Zellenfenster über die Mauer geschossen habe. Aber: „Es ging um ein Handy, dass ich haben wollte, aber niemals um Drogen“, beteuerte der Gefangene, der derzeit eine andere Strafe wegen eines Drogendelikts absitzt. Es müsse einfach eine Verwechslung gewesen sein, deutete er an. „Es kommt doch fast jede Woche vor, dass ein Häftling irgend etwas mit einer Schnur über die Mauer ziehen will“, behauptete er.
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