Islamistische Propaganda: Gericht verurteilt Mann wegen Volksverhetzung
Ein Mann soll islamistische Propaganda im Internet verbreitet haben und landet deshalb vor Gericht. Doch er kommt noch einmal um eine Gefängnisstrafe herum.
Die Verhandlung dauert nicht lange, da zitiert der Angeklagte das Grundgesetz. Artikel 5, es geht um die Meinungsfreiheit. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, trägt der Mann also vor, der ohne Anwalt vor dem Augsburger Amtsgericht steht. Eine Verteidigungsstrategie, die in sich zusammenfällt, als der Richter ihn darauf hinweist, dass es einen zweiten Absatz zum Artikel 5 gibt. Darin steht, dass dieses Recht nicht schrankenlos gilt.
Anklage unter anderem wegen Volksverhetzung
Worum geht’s? Der Angeklagte, ein 27-Jähriger aus Augsburg, soll um den Jahreswechsel von 2015 auf 2016 herum auf das soziale Netzwerk Facebook Schriftstücke eingestellt haben, in denen unter anderem dazu aufgerufen wird, sich an dem bewaffneten Kampf in Syrien zu beteiligen. So steht es in der Anklage. Und dann soll der 27-Jährige Anfang Januar noch ein Video bei Facebook eingestellt haben, indem in aggressiver Weise dazu aufgerufen werde, gegen Nichtmuslime vorzugehen. In einer weiteren Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, sich zwischen Juni und August 2016 nicht bei seinem Bewährungshelfer gemeldet zu haben, was er wegen eines vorherigen Urteils noch bis 2019 monatlich tun muss.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Super Urteil; Und dann € 3000,00 Strafe, von was soll er die den zahlen! Eine Frau, die ihre GEZ Gebühren nicht zahlt wird eingelocht!
alles gut , alles bestens !! haut den Cristen die Rübe runter , ist ja nicht Strarfbar ??? oder doch ?? ja nichts genaues weiß man nicht !! oder Doch ?? er hat ja eine günstige Sozialprognose
Und dann soll der 27-Jährige Anfang Januar noch ein Video bei Facebook eingestellt haben, indem in aggressiver Weise dazu aufgerufen werde, gegen Nichtmuslime vorzugehen.
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Der 27-Jährige hatte sich selbst eine günstige Sozialprognose attestiert und daher eine Bewährungsstrafe für sich gefordert.
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Dann ist ja alles gut...