Streit um griechisches Lokal schlägt hohe Wellen
Wegen steigender Gästezahlen will ein griechischer Wirt sein Lokal in der Gögginger Straße umbauen. Das Problem dabei: Der dafür benötigte Grund gehört der Stadt.
Lex ist das lateinische Wort für Gesetz. Als Souvlaki werden Fleischspießchen bezeichnet, sofern sie als griechisches Gericht serviert werden. „Lex Souvlaki“ – das mag die geeignete Wortschöpfung für einen besonderen Fall sein, der hohe Wellen in der Augsburger Kommunalpolitik schlägt. Die Auseinandersetzung um ein griechisches Lokal schlägt manchem Stadtrat und einigen Verwaltungsbeamten gewaltig auf den Magen.
Es ist ein politisch geprägter Streit um die inhaltliche Auslegung geltenden Gesetzes mit einem durchaus überraschenden Ergebnis: Die Politik lässt das Wort der Juristen nicht gelten und überstimmt sie. Verwaltungsrichterin und Stadträtin Beate Schabert-Zeidler (Pro Augsburg) ist entsetzt. Sie spricht von einem „rechtswidrigen Beschluss“. Am Ende müsse nach ihren Worten Oberbürgermeister Kurt Gribl, übrigens ein Baujurist, die Entscheidung des Bauausschusses „einkassieren“. Andere Stadträte sehen die Situation weitaus entspannter. Warum soll man einem Investor Steine in den Weg legen, lautet die Auffassung. Wobei das Wort „Weg“ buchstäblich eine große Rolle in dem Fall spielt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Auf dem Foto oben ist klar zu sehen, dass der Verkehrsraum für Fuß/Rad vor dem Nachbargrundstück zu gering ist.
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Wer über die vorgelagerte Stufe aus dem Imbiss tritt, steht mitten auf dem Fußweg und löst damit wieder eine Blockade in Richtung Radweg aus. Ja liebe Stadträte, aus solchen Lokalen kommen mal 4 bis 6 Leute gleichzeitig heraus.
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Solchen Murks hat man im Bestand x-fach; das mutwillig an neuen Stellen herbeizuführen zeigt einmal wieder, dass es dem Projekt Fahrradstadt an Ernsthaftigkeit mangelt.
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Priorität sollten die Fußgänger haben oder wollen Sie nur Radfahrer und keine anderen Verkehrsteilnehmer mehr?
In Ihrer Lunge sind meine Dieselabgase sehr gut aufgehoben...
Danke für Ihre sachliche Antwort.
Fußgänger oder Radfahrer war die Frage.
Ich kenne die Eingabeplanung des Lokales nicht. Aber es würde mich wundern, wenn das Symposium durch die Erweiterung seine Zugangssituation verändern wollte. Bleibt die Treppe links am Gebäude, so ist doch rechts von dieser ausreichend Platz für den gewünschten Vorbau und vor der Treppe genügend Freifläche für die von Ihnen angesprochenen 4 bis 6 Leute, OHNE dass die auf die Fläche treten müssen, die Passanten benutzen, die soeben an dem Bestandsbau vorbeispazierten.
Ich kenne die Planung auch nicht; das Nachbargrundstück wurde aber von den Befürwortern als Beispiel genannt.
Wird hier vom Stadtrat mit gleichem Interessen für den Bürger Normalverbraucher entschieden?
Beim beliebten Cafe der Stadtbücherei sah sich der Betreiber gezwungen aufzugeben,
da auf der abgesperrten Aussenfläche nicht mal ein zusätzlicher Sonnenschirm aufgestellt werden durfte
Die Diskussion mutet in der Tat etwas seltsam an. Warum genau sollten die benötigten Quadratmeter, die entwidmet werden müssten von öffentlicher Bedeutung für den Verkehr sein an dieser Stelle. Wie man sehen kann, funktioniert dieser doch offenbar trotz dem Vorbau des Nachbarn (ehemals wohl Bäckerei Demharter) ganz gut. Jeder der den Gehweg vor dem Symposium benutzt muss eh einen Haken um das türkische Lokal schlagen. Ergo erschließt sich einem das Problem nicht. Die üppige Gehwegfläche vor dem Lokal ermuntert wohl nur Gäste ihr Auto dort verbotenerweise abzustellen. Ist diese dann besser genutzt?
Wenn die Sache am bestehenden Bebauungsplan scheitert, dann könnte man den doch vllt. ändern? Warum wird diese Frage weder aufgeworfen noch beantwortet?
Dass Stadtrat Dietz seinen Lobbyismus betreibt ist so klar wie dass Architekten wie Verwaltungsrichter es nicht einfach hinnehmen, dass man sich über geltendes Recht hinwegzusetzen gedenkt. Aber warum nicht gültiges Recht schaffen?
Wenn dies nicht möglich wäre, wäre es allerdings in diesem Fall wirklich ein Schildbürgergesetz.