Zuviele wollen Urteil gegen Parkplatz-Sheriff Schifferer sehen
Das Urteil gegen den Parkplatz-Sheriff von Augsburg, Arthur Schifferer, wird vor einem großen Publikum verkündet. Um den vielen Journalisten und Zuschauern Platz zu verschaffen, wurde der Prozess in einen größeren Raum verlegt. Von Stefan Krog
Das Urteil gegen den sogenannten Parkplatz-Sheriff von Augsburg, Arthur Schifferer, wird vor einem großen Publikum verkündet. Um den vielen Journalisten und Zuschauern Platz zu verschaffen, wurde der Prozess erstmal in einen größeren Raum verlegt.
"Unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt." Ein Satz, den man auf Schildern so häufig liest, dass man ihn nicht mehr ernst nimmt, weil oft nichts passiert. Zumindest gilt das für außerhalb Augsburgs. In Augsburg selbst ist das anders. Hier hat Parkplatzwächter Arthur Schifferer dafür gesorgt, dass der Satz wieder ernster genommen wird.
Mit umstrittenen Methoden hat er für seine Auftraggeber den Privatparkplatz eines Ärztehauses von Falschparkern befreit und damit bundesweite Berühmtheit in den Medien erlangt. Doch er ist wohl übers Ziel hinausgeschossen. Seit Februar wird dem 30-jährigen ehemaligen Kickboxer der Prozess vor dem Landgericht Augsburg wegen Erpressung und Nötigung gemacht. Für den heutigen Montag wird das Urteil erwartet. Die Spanne der Anträge liegt zwischen fünfeinhalb Jahren Haft und einem Freispruch. Für Schifferer geht es um viel.
Doch nicht nur deswegen wird das Urteil mit Interesse erwartet. In den vergangenen Jahren hat sich im Parkplatz-Überwachungsgewerbe einiges getan. Dienstleister treten auf, die einem Unternehmen - etwa einer Supermarktkette - garantieren, dass sie den Parkplatz von Falschparkern frei halten. Das Unternehmen tritt die Ansprüche ab, den Rest - also das Abschleppen oder das Kassieren - besorgt der Dienstleister. Weil der an jedem abgeschleppten Auto verdient, wird inzwischen häufiger abgeschleppt als noch vor einigen Jahren.
Ein Großer in der Branche ist das Unternehmen Parkräume KG aus Berlin, das bundesweit auf Supermarkt-Parkplätzen - auch in unserer Region - tätig ist. Doch auch die Parkräume KG hat Ärger mit der Justiz. Der ist nicht das Abschleppen an sich ein Dorn im Auge. Das Problem sind vielmehr die Begleitumstände, etwa die Zusatzkosten. Wegen Nötigung wurde der Gesellschafter der Parkräume KG in einem viel beachteten Verfahren in Augsburg verurteilt. Grund war eine Abschleppaktion in Aichach.
Das Verfahren liegt nun zur Revision in der nächsthöheren Instanz. Ähnliches dürfte auch dem Schifferer-Urteil - wie immer es ausfällt - blühen. Höchstrichterlich ist bisher nur zum Teil geklärt, wie weit ein privater Parkplatzwächter gehen darf und was man als Falschparker hinzunehmen hat. Sowohl gegen Schifferer als auch gegen die Parkräume KG sind Ermittlungen auch immer wieder eingestellt worden.
Im öffentlichen Raum, etwa bei Falschparkern in Feuerwehreinfahrten oder auf Behindertenparkplätzen, ordnet die Polizei das Abschleppen an. Auf Privatparkplätzen kann dies der Grundstücksbesitzer tun. Dass dies grundsätzlich rechtens ist, steht fest. Schifferer hat dieses Modell umgewandelt, indem er oft gar nicht mehr abschleppte, sondern Autofahrern, die teils noch in ihrem Auto saßen, eine Art Parkkralle ans Rad klemmte und diese nur gegen sofortige Zahlung von 100 Euro entfernte. 12 000 Euro soll er so pro Woche eingenommen haben. Das bringt die Augsburger Staatsanwaltschaft zur Einschätzung, dass es ihm gar nicht ums Freimachen von Parkplätzen, sondern nur ums Abkassieren ging.
Umso erstaunlicher war über Monate hinweg das Vorgehen der Polizei, die immer wieder von festgesetzten Autofahrern gerufen wurde. Mit der neuen Situation war man dort anfangs offenbar überfordert. Wie im Prozess zur Sprache kam, gab es mehrere Beamte, die Schifferers Vorgehen wohl ganz in Ordnung fanden. Eine Anweisung der Polizeiführung, in der es hieß, dass die Staatsanwaltschaft Schifferers Vorgehen in vielen Fällen als Nötigung bewertet, wurde auf dem zuständigen Revier nie weitergeleitet. Eingreifen durften die Beamten ohnehin nicht, sondern mussten auf den Weg einer zivilrechtlichen Klage verweisen. Einige Beamte scheinen Falschparkern sogar geraten zu haben, die 100 Euro zu bezahlen.
Schifferer, der "Rächer der Zugeparkten", sitzt seit Oktober 2009 in Untersuchungshaft. Er scheint ein Mann mit zwei Gesichtern zu sein: Einerseits trug er an den zurückliegenden 18 Verhandlungstagen wortgewandt aus Gerichtsentscheidungen vor und befragte selbst Zeugen. Andererseits wurde er im Gerichtssaal in Hand- und Fußfesseln vorgeführt, weil er den Staatsanwalt in Briefen bedroht hatte. Ob das ernst gemeint war, ist unklar.
Ein gewisses Geltungsbedürfnis konnte Schifferer, der vorbestraft ist, bei seinen Auftritten vor Gericht nicht verbergen. Er sei unschuldig, und wenn er gegen Gesetze verstoßen würde, "dann richtig", so die Aussage. "Es gibt mich nur in Schwarz oder Weiß. Einen grauen Schifferer gibt es nicht", so die Selbsteinschätzung.
Wahrscheinlich ist ihm genau das zum Verhängnis geworden. Das Freihalten von Parkplätzen vor Falschparkern ist grundsätzlich in Ordnung, rechtlich in Teilen aber eben noch eine Grauzone. Schifferer hat, so viel ist klar, den Bogen bis zum Gehtnichtmehr gespannt.
Ein mit angeklagter früherer Mitarbeiter Schifferers macht es nun schlauer. Er geht ähnlich vor, nur dass ein Falschparkerauto jetzt mindestens fünf Minuten stehen muss, bevor es Probleme gibt. Und statt Sofortkasse ist eine spätere Zahlung möglich. Dieses Vorgehen, so die Staatsanwaltschaft, sei so wohl in Ordnung. Von Stefan Krog
Die Diskussion ist geschlossen.