Behörde erklärt Grabstätte zu Denkmal
Der Stadt Augsburg droht eine ungewöhnliche Klage, angekündigt hat sie Fritz Reith. Streitpunkt ist das 200 Jahre alte Familiengrab auf dem Ostfriedhof in Lechhausen: Es wurde von der Stadt zum Denkmal erklärt. Reith aber will es abbauen lassen. Die Rechte an der Ruhestätte gingen nach dem Tod von Reiths Mutter im Juli 2009 auf ihn über. Als das Grabrecht im Juni 2010 auslief, stellte er einen Antrag auf Abbau. Dies rief laut Reith Verwandte auf den Plan. Sie wollten, dass die Ruhestätte in Augsburg bleibt und gaben dem Friedhofsamt demnach den Tipp, dass es sich um ein Denkmal handeln könnte.
Das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen informierte daraufhin die Untere Denkmalschutzbehörde, die wiederum leitete das Anliegen an das Amt für Denkmalschutz in München weiter. Dort wird bayernweit darüber entschieden, welche Bauten in die Denkmalschutzliste aufgenommen oder von dieser gestrichen werden. Seither schwelt der Streit über die Zukunft des Grabes.
Ein Ortstermin brachte keine Einigung. Deswegen stellte Reith der Stadt ein Ultimatum bis zum 31. August. Bis dahin wollte er schriftlich informiert werden, ob Denkmalschutz besteht oder nicht. "Bislang hat mir nur ein Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde mitgeteilt, dass das Grab geschützt ist", sagt Reith. Schriftlich liege ihm nichts vor. Die Behörde teilte auf AZ-Anfrage mit, dass es sich wegen der kunstvollen Gestaltung und der Größe - es hat eine Höhe von 3,80 Metern - um eine besondere Ruhestätte handele.
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