
Augsburg
Das Feuerwerksverbot in Augsburg kommt nach einer Klage vor Gericht

Plus Auch auf Privatgrund soll in Augsburg zum Jahreswechsel nicht geböllert werden. Jetzt sollen Richter entscheiden, ob die Stadt dies so durchziehen kann.

Gegen das Feuerwerksverbot der Stadt an Silvester auch auf Privatgrund ist eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden. Die Richter sollen im Eilverfahren eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit treffen. Ordnungsreferent Frank Pintsch sagte im Stadtrat, dass angesichts der Infektionslage ein Verbot nicht nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, wie es bayernweit gilt, sondern auch in privaten Grundstücken wie Gärten nötig sei, um Krankenhäuser und den Rettungsdienst in der Silvesternacht von Verletzten durch Böller zu entlasten. Jeder vermeidbare Notfall solle vermieden werden, so Pintsch.
Pintsch wurde von mehreren Stadträten darauf angesprochen, dass in den Bereichen des Stadtgebiets, wo Maskenpflicht herrscht, immer wieder Passanten mit Alibi-Kaffeebechern in der Hand unterwegs seien, um die Pflicht so zu unterlaufen. "Wenn der Ordnungsdienst oder die Polizei dann vorbeigegangen sind, wird noch hämisch gelacht", so Stadträtin Margarete Heinrich. Sie regte auch an, das Rauchen nur in Bereichen um Aschenbecher zu erlauben. "Man muss nicht mit einer brennende Zigarette und ohne Maske vor dem Gesicht durch die ganze Stadt laufen."
Passanten unterlaufen mit Tricks die Maskenpflicht in Augsburg
Pintsch sagte, dass es einen gewissen Anteil an Bürgern gebe, die es darauf anlegten, die Regeln zu unterlaufen. "Wir kennen inzwischen aber unsere Pappenheimer", so Pintsch, der für den Ordnungsdienst zuständig ist. Mitunter schaue man auch, ob sich noch Getränke im Becher befinden. "Wir haben hier keinen Verfolgungseifer, um das Stadtsäckel zu füllen. Aber es geht nicht, dass sich jeder seine Regeln konstruiert und dabei die Gesundheit von anderen gefährdet."
Lesen Sie dazu auch:
- Corona-Regeln: Polizei nimmt nur wenige Menschen in Gewahrsam
- Bilanz: Stadt meldet 122 Verstöße gegen Corona-Regeln am Wochenende
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.
Franz W., ja dann sollten Mitarbeiter des Uniklinikums am 1. Januar um 16 Uhr auch sagen: Verbrennungen? Morgen vielleicht, ich hab jetzt Feierabend. Und Überstunden muss erst mal der Betriebsrat genehmigen, solange sie nicht lebensgefährlich sind.
Ja das heißt sich "Arbeitszeitgesetz"!
Der Verkauf von Pyrotech ist doch vor Silvester verboten?!
Mit was wollen die denn dann schießen?
Alle Krankenhäuser sind voll und dann dieses Ansinnnen
Armes Augsburg
Natürlich gehört es zu den freiheitlichen demokratischen Grundrechten, an Sylvester Feinstaub in die Atmosphäre zu blasen, alles andere wäre ja schließlich eine Diktatur. Die armen Richter die sich mit solch bescheuerten Klagen ernsthaft befassen müssen tun mir wirklich leid ...
Ja das heißt sich "Freiheit"!