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Augsburg
05.08.2019

Feinstaub: Was wird aus dem Feuerwerk an Silvester?

Wenn an Silvester Raketen in den Himmel geschossen werden, steigen auch die Feinstaubwerte rapide an.
Foto: Bernd Hohlen

Die Umwelthilfe klagt wegen der Folgen des Feuerwerks für die Luft gegen 31 Städte. Augsburg zählt nicht dazu. Feinstaubwerte schießen aber auch hier nach oben.

Noch sind es knapp fünf Monate bis zum Jahreswechsel. Die Böllerei an Silvester wird aber bereits jetzt zum Thema. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat dieser Tage in 31 Städten ein Verbot privater Silvesterböllerei beantragt – als Aktion zur Luftreinhaltung. Die Anträge richten sich an die Städte, deren Innenstädte besonders mit Feinstaub belastet sind. Augsburg gehört nicht zu den Kommunen, gegen die die Umwelthilfe zu Felde zieht. Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) weiß, dass es auch in Augsburg Stimmen gibt, die eine Einschränkung der Böllerei an Silvester wünschen.

Wurm sieht jedoch keine Notwendigkeit, an der jetzigen Regelung etwas zu ändern. Es gebe seit mehreren Jahren in der Innenstadt eine Verordnung, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel untersagt. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich nur wenige Personen ans Verbot halten. Beim Jahreswechsel 2018/2019 hatten sich in der Maximilianstraße um Mitternacht einige Hundert, vorwiegend junge Menschen versammelt, um gemeinsam das neue Jahr zu feiern. Viele kamen aus Lokalen der Innenstadt auf die Straße. Ein kleinerer Teil der Partygäste steuerte aus Richtung der Seitenstraßen in die Maximilianstraße. Gerade diese Besucher brachten teils Raketen mit. Die Luftbelastung mit Feinstaub lag zu Spitzenzeiten, kurz vor 1 Uhr, bei 322 Mikrogramm pro Kubikmeter am Königsplatz und bei mehr als 480 in der Karlstraße. Das ist im Vergleich zu Normalverhältnissen (Samstag am Königsplatz: 13 Mikrogramm) ein deutlich erhöhter Wert – der allerdings auch abhängig vom Wetter ist. Das Umweltbundesamt betonte, dass die Feinstaubbelastung in Augsburg damit in etwa der Silvesternacht des Vorjahres entsprochen habe.

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