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  3. Prozess in Augsburg: Missbrauchsfall: Warum der Kinderarzt auf eine kürzere Haft hofft

Prozess in Augsburg
21.11.2018

Missbrauchsfall: Warum der Kinderarzt auf eine kürzere Haft hofft

Der pädophile Augsburger Kinderarzt Harry S. vor Gericht: Er hofft auf eine mildere Strafe als im ersten Prozess.
2 Bilder
Der pädophile Augsburger Kinderarzt Harry S. vor Gericht: Er hofft auf eine mildere Strafe als im ersten Prozess.
Foto: Stefan Puchner, dpa

Der Augsburger Kinderarzt Harry S. hat rund 20 Jungen missbraucht. Welchen Plan die Verteidiger in der Neuauflage des Prozesses verfolgen.

Das erste Urteil lag nahe an der Höchststrafe: Eine Haftstrafe von dreizehneinhalb Jahren hatten die Richter im ersten Missbrauchsprozess gegen den Augsburger Kinderarzt Harry S., 43, verhängt. 15 Jahre sind in solchen Fällen die Obergrenze. Nun, bei der Neuauflage des Prozesses, wollen die Verteidiger des Mediziners eine mildere Strafe erreichen.

Harry S. hat von Ende der 1990er Jahre an bis zur Verhaftung im Jahr 2014 mindestens 20 Jungen missbraucht. Er sprach Kinder auf der Straße an und lockte sie in Keller und Tiefgaragen. Er organisierte Ausflüge, bei denen er sich an Jungen vergriff. In Hannover, wo er vor der Verhaftung arbeitete, entführte er einen fünfjährigen Jungen in seine Wohnung. Dort betäubte, schlug und missbrauchte er ihn. Die Verteidiger Ralf Schönauer und Moritz Bode sind aber der Meinung, dass das Gericht es im ersten Prozess mit der Strafe trotzdem übertrieben hat.

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Die Diskussion ist geschlossen.

21.11.2018

So ganz von der Hand zu weisen ist es nicht, dass die psychischen Folgen erst durch die Ermittlungen der Polizei entstanden sind. Ich habe mich bei der Berichterstattung auch gefragt, ob das hatte sein müssen, bzw. ob das zu verantworten ist. Wenn man ein Opfer befragt und es kann sich nicht erinnnern, ist es nicht besser, es bleibt verschont? Es gab doch genügend andere Beweise, die Harry S. überführt haben.

Wenn es dann noch dazu so war, dass die Polizei dem Betroffenen die Fotos einfach unvermittelt vorgelegt hat, dann lässt das an ihrem psychologischen Geschick zweifeln bzw. gehört dann dringlich ein Regelung her, dass in solchen Fällen nur unter Beisein eines Psychologen und auf dessen Anraten zu verfahren ist.