Nicht in jedem Augsburger Garten darf ein Schwimmbecken stehen
Plus Eine Familie will in ihrem Garten in Augsburg einen Pool aufbauen. Doch so einfach ist das nicht, wie sie schnell von der Stadt erfährt. Was steckt dahinter?
Am Wertachdamm, westlich des Flusses, liegen viele Parzellen verschiedenster Größen. Hier genießen die Menschen ihr eigenes Fleckchen Grün. Auch die Tochter von Walter Späth besitzt dort eine Parzelle, gelegen im Stadtbezirk Göggingen. Ein Rückzugsort gerade auch im Sommer, wenn die Hitze in Haus und Wohnung drückt. Baurechtlich betrachtet ist das Areal ein sogenannter Außenbereich – ein Umstand, der in dieser Geschichte eine entscheidende Rolle spielt. Heute, sagt Späth, hätte er die ganze Angelegenheit wohl besser überhaupt nicht ins Rollen gebracht, sondern einfach gemacht.
Einfach so einen Pool aufbauen geht in Augsburg nur bedingt
Die Angelegenheit, das ist folgende: Die Tochter wollte in ihrem Gartengrundstück ein Becken aufbauen – nicht einbauen. Naheliegend, Sommer ist ja trotz Corona. Reisen aber eher nicht. Warum also nicht die Parzelle nutzen? Schnell war im Prospekt das entsprechende Becken gefunden: 5,50 Meter mal 2,80 Meter groß. Um alles ganz korrekt zu machen und keinen Streit mit der Nachbarschaft zu riskieren, beschlossen Vater und Tochter, sich bei der Stadt einen entsprechenden Bescheid einzuholen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Beamten bzw. Verantwortlichen manche Richtlinien richtig lesen und deuten können. Allein schon der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass ein zeitlich begrenzter Aufbau eines Pools, noch dazu in dieser Größenordnung, keinerlei Genehmigung braucht. Vielleicht sollte man sich da mal seitens der Stadt etwas schlauer machen. Und wenn dieses angebliche Verbot der Stadt wirklich so sein sollte, dann explizit und deutlich bekannt machen, damit jeder weiß, wie "freundlich und Bürgernah" Augsburg zu seinen Bewohner ist.