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  3. Prozess in Augsburg: Ärger nach Videodreh: Augsburger Rapper wehrt sich gegen Corona-Bußgeld

Prozess in Augsburg
21.04.2021

Ärger nach Videodreh: Augsburger Rapper wehrt sich gegen Corona-Bußgeld

Ein Augsburger Rapper drehte iin Video in einem Augsburger Kulturzentrum, ohne die Corona-Beschränkungen zu beachten. Gegen seine Geldstrafe ging er vor Gericht vor.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

Plus Ein Rapper dreht im April 2020 ein Video in einem Augsburger Kulturzentrum – und ignoriert dabei die Corona-Beschränkungen. Nun kam der Fall vor Gericht.

500 statt 5000 Euro: Deutlich glimpflicher, als es das Ordnungsamt der Stadt Augsburg vorsah, ist jetzt ein 30-jähriger Künstler aus Augsburg wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz davongekommen. Weil das Augsburger Amtsgericht ihn nicht als Organisator, sondern lediglich als Teilnehmer an einer Veranstaltung sah, reduzierte es den Betrag des Bußgeldbescheides erheblich.

Sich selbst beschreibt der Hobby-Rap-Musiker als ehrlich und humorvoll, er habe sich alles selber beigebracht. In diesem Sinne war er nach Worten seines Rechtsanwalts Werner Ruisinger auch am 26. April 2020 zugange. Gemeinsam mit sechs Mitstreitern hatte sich der Angeklagte damals in einem Kulturzentrum getroffen. Zu diesem Zeitpunkt herrschten allerdings bereits Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie. Über behördliche Auflagen für Treffen, gar eine Erlaubnis, hatte sich niemand ausreichend informiert. Eine erforderliche Ausnahmegenehmigung nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz gab es nicht.

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