Ärger nach Videodreh: Augsburger Rapper wehrt sich gegen Corona-Bußgeld
Plus Ein Rapper dreht im April 2020 ein Video in einem Augsburger Kulturzentrum – und ignoriert dabei die Corona-Beschränkungen. Nun kam der Fall vor Gericht.
500 statt 5000 Euro: Deutlich glimpflicher, als es das Ordnungsamt der Stadt Augsburg vorsah, ist jetzt ein 30-jähriger Künstler aus Augsburg wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz davongekommen. Weil das Augsburger Amtsgericht ihn nicht als Organisator, sondern lediglich als Teilnehmer an einer Veranstaltung sah, reduzierte es den Betrag des Bußgeldbescheides erheblich.
Sich selbst beschreibt der Hobby-Rap-Musiker als ehrlich und humorvoll, er habe sich alles selber beigebracht. In diesem Sinne war er nach Worten seines Rechtsanwalts Werner Ruisinger auch am 26. April 2020 zugange. Gemeinsam mit sechs Mitstreitern hatte sich der Angeklagte damals in einem Kulturzentrum getroffen. Zu diesem Zeitpunkt herrschten allerdings bereits Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie. Über behördliche Auflagen für Treffen, gar eine Erlaubnis, hatte sich niemand ausreichend informiert. Eine erforderliche Ausnahmegenehmigung nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz gab es nicht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.