"Reichsbürger"-Verdacht: Mann gibt sich in Augsburg als Polizist aus
Plus Ein 51-jähriger Angeklagter, der sich am Augsburger Hauptbahnhof als Polizist ausgegeben haben soll, regt sich im Gericht nicht nur über die Sicherheitskontrolle auf.
Die Strafprozessordnung (StPO) gewährt einem Angeklagten umfangreiche Rechte. Er kann reden, so lange er will, er kann schweigen, er darf – im Gegensatz zum Zeugen - sogar lügen, ohne dass ihm ein Nachteil entsteht. Der Angeklagte bekommt in vielen Fällen einen Verteidiger zur Seite, er kann Anträge stellen, die Ladung von Zeugen verlangen. Und er hat das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Was vor allem beim Amtsgericht selten vorkommt und selten zum Erfolg führt. Ein 51-Jähriger, angeklagt der Amtsanmaßung, weil er sich als Polizist ausgegeben haben soll, brachte den Prozess gegen ihn schon nach 18 Minuten mit einem Befangenheitsantrag zum Erliegen. Er sah sich von Amtsrichter Andreas Kraus in die Ecke der Reichsbürger gestellt. Ein anderer Richter wird nun über den Antrag entscheiden. Bis dahin ist das Verfahren unterbrochen.
Augsburger Hauptbahnhof: Mann gab sich offenbar als Polizist aus
Der 51-Jährige soll sich, wie Staatsanwalt Marius Lindig ihm vorwarf, im Juni 2020 und im Februar dieses Jahres bei zwei Gelegenheiten als Polizeibeamter ausgegeben haben. In einem Fall erklärte er laut Anklage einem Passanten beim Hauptbahnhof die vorläufige Festnahme, im zweiten Fall ließ er sich, so der Vorwurf, in Zusammenhang mit einer Sachbeschädigung von einer Zeugin eine Videoaufzeichnung übergeben, die er "an die ermittelnden Beamten" weiterleiten würde. Der Angeklagte ist offenbar beim Amtsgericht kein Unbekannter. Zurzeit läuft noch ein weiteres Verfahren gegen ihn.
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