Schüsse im Netto am Kö: 20-Jähriger zu fast sechs Jahren Jugendhaft verurteilt
Plus Nico M. ging im Netto am Augsburger Kö mit einem Messer auf Polizisten los. Nun wurde er verurteilt. Nach einer zweijährigen Therapie könnte er auf Bewährung freikommen.
Zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten hat die Jugendkammer beim Landgericht am Dienstag den 20 Jahre alten Nico M. verurteilt. Die Kammer wertete den versuchten Messerangriff auf Polizisten bei einer Festnahmeaktion in der Netto-Filiale am Königsplatz am 10. Juni 2020 juristisch als versuchten Totschlag. Das Urteil nach zwölf Prozesstagen umfasst zahlreiche weitere Delikte von der Beleidigung über tätlichen Angriff auf Vollzugsbeamte bis zur versuchten schweren Brandstiftung während einer völlig desolaten Lebensperiode des Angeklagten in den drei Monaten vor dem Drama im Supermarkt, bei dem Nico M. durch sechs Schüsse aus Polizeipistolen lebensgefährlich verletzt worden war. Die Verteidiger sind mit dem Urteil nicht einverstanden.
Das Gericht unter Vorsitz von Lenart Hoesch ordnete im Urteil auch die Unterbringung zur Therapie in einer geschlossenen Einrichtung an, die maximal zwei Jahre dauern kann. Würde der Schuldspruch in Kürze rechtskräftig, könnte Nico M., der bereits ein Jahr in Untersuchungshaft einsitzt, nach einer zweijährigen erfolgreichen Therapie sogar auf Bewährung freikommen. Die Verteidiger des 20-Jährigen, Werner Ruisinger und Florian Schraml, sagten nach dem Urteil, sie seien mit der rechtlichen Würdigung der Kerntat nicht einverstanden und überlegten, ob sie in Revision gingen. Die Anwälte waren lediglich von einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte ausgegangen und hatten einen Tötungsvorsatz verneint. Sie hatten dreieinhalb Jahre Jugendhaft insgesamt für angemessen gehalten. Der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Benjamin Junghans hatte sechseinhalb Jahre Jugendhaft gefordert.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Der Totschläger vom Königsplatz hat nur viereinhalb Jahre bekommen. So viel dazu, was in Deutschland ein Menschenleben zählt.
Ja, der Totschläger vom Kö hat nur 4,5 Jahre bekommen. Aber macht dies diese Tat besser?
Der große Unterschied zwischen den beiden )Gewalt)Taten ist, der eine hatte offenbar eine Tötungsabsicht, der andere nicht.