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Augsburg
24.10.2018

Radler dürfen bis 11 Uhr in der Fußgängerzone fahren

Freie Fahrt für Radler: Sie dürfen dauerhaft zwischen 20.30 und 11 Uhr in der Fußgängerzone radeln.
Foto: Silvio Wyszengrad

Freie Fahrt für Radler: Sie dürfen dauerhaft zwischen 20.30 und 11 Uhr in der Fußgängerzone radeln. Die Grünen hatten eine weitergehende Idee.

Der Stadtrat hat beschlossen, dass Radler die Fußgängerzone dauerhaft bis 11 Uhr vormittags benutzen dürfen. Die Stadt hatte die Nutzung am Vormittag im vergangenen Jahr versuchsweise freigegeben. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) sagt, man vertraue in die „Vernunft der Radler“. Auch zu den freigegebenen Zeiten gilt für Radler Schritttempo in der Fußgängerzone. Die Fahrradfahrer hätten es selbst in der Hand, die Lockerung nicht zu gefährden. Die Grünen stellten zuletzt im Bauausschuss Überlegungen an, die Fußgängerzone ganztags für Radler freizugeben, stellten aber keinen entsprechenden Antrag. Von CSU und SPD kam Widerspruch. Man müsse jetzt schon feststellen, dass es immer wieder zur problematischen Situationen komme. (skro)

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