Verstöße gegen Corona-Regeln in Augsburg landen vor Gericht
Plus Das Gericht befasst sich immer wieder mit Verstößen gegen Corona-Regeln. In einem der Prozesse stand ein Wirt aus der Jakober Vorstadt im Mittelpunkt. In einem anderen ging es um das Beten.
"Die Dinge sind nicht immer so, wie sie scheinen", sagte vor 2000 Jahren der römische Fabeldichter Phaedrus. Das Zitat könnte man auf manche Bußgeldverfahren übertragen, die sich mit Verstößen gegen die Corona-Regeln während des ersten Lockdowns im Frühjahr befassen. Die Verfahren, bei denen teils hohe Bußgelder drohen, scheinen manchmal mit heißer Nadel gestrickt zu sein, wie zwei Prozesse vor Amtsrichter Michael Edelmann offenbaren.
Corona-Verstoß: Wirt aus Jakobervorstadt soll 5000 Euro Bußgeld zahlen
Fall 1: Immerhin 5000 Euro Bußgeld soll ein Gastwirt zahlen, der an einem Vormittag im Mai im Freiluftbereich seines Cafés auf dem Gehweg in der Jakober Vorstadt mehrere Gäste bewirtete. Diese stammten offenbar aus mehreren Haushalten und hätten nicht zusammen sitzen dürfen. Die Verhandlung über diese Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Schutzmaßnahmenkatalog war nach wenigen Minuten zu Ende. Denn es stellte sich heraus, dass der 38-jährige Gastronom, der aus Kroatien stammt, kaum Deutsch versteht. Was in den Akten des städtischen Ordnungsamtes allerdings nicht vermerkt war.
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