Wer ist die Nummer 1 bei Möbeln?
Beim Thema Werbung schenken sich die beiden Möbelriesen Segmüller und Hiendl gegenseitig nichts. Am heutigen Dienstag sehen sich die Anwälte der beiden Möbelhäuser vor Gericht. Es geht um einen Werbespot mit Ottfried Fischer, der für Hiendl wirbt ("mehr sog¿ i ned") und sinngemäß kundtat, dass Hiendl die Nummer 1 sei.
Das wollten die Friedberger so nicht sehen und beantragten eine einstweilige Verfügung gegen den Werbespot. Das Gericht erließ daraufhin eine Verfügung. Denn laut Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss für den Verbraucher eine "Alleinstellung", also etwa die Behauptung, Nummer 1 zu sein, nachvollziehbar sein. Lediglich Einzelaspekte hervorzuheben ist laut BGH nicht ausreichend. Die einstweilige Verfügung wiederum stieß dem Unternehmen Hiendl sauer auf, das Widerspruch einlegte. Vor der 2. Kammer für Handelssachen (Vorsitz Rainer Brand) wird darum heute verhandelt. Ein Urteil gibt es heute nicht.
Schon im vergangenen Jahr gab es einen Gerichtstermin in ähnlicher Sache, weil Hiendl sich in Prospekten zur Nummer 1 erklärt hatte. Grundlage war eine Umfrage unter Zuschauern von Lokalfernsehsendern und ein Gründerwettbewerb. Auch damals klagte Segmüller, bekam aber zumindest in erster Instanz nicht Recht. Hiendl hatte den Zusammenhang zu der Umfrage und zum Wettbewerb in kleinerer Schrift, aber nach Auffassung des Gerichts immer noch prominent genug dargestellt (wir berichteten).
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