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Augsburg
13.03.2023

Familien-Krimi: Mann "entführt" kleinen Bruder vom Plärrer nach Bosnien

Ein 19-Jähriger holt seinen kleinen Bruder für einen Plärrerbesuch aus dem Frauenhaus ab. Doch danach bringt er ihn nicht mehr zurück, sondern zum Vater nach Bosnien-Herzegowina.
Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

Ein 19-Jähriger holt seinen achtjährigen Bruder für einen Plärrerbesuch aus dem Frauenhaus. Danach bringt er ihn nach Bosnien-Herzegowina. Der Fall kam vor Gericht.

Es war Samstag, der 3. September 2022, ein warmer Spätsommertag auf dem Augsburger Herbstplärrer. Der 18-jährige Adak S. (alle Namen geändert) drehte mit seinem kleinen Bruder Enes, 8, auf dem Autoscooter ein paar Runden. So richtig aufmuntern konnte das Volksfestvergnügen den kleinen Enes jedoch nicht. "Er war traurig, hat geweint. Er wollte zurück nach Bosnien", erinnert sich Adak. Und dann setzten sich Adak und Enes in das Auto. 

Anstatt, wie versprochen, seinen kleinen Bruder nach dem Plärrerbesuch wieder zur Mutter ins Frauenhaus zurückzubringen, lenkte Adak den Wagen, angeblich spontan, Richtung Süden. Er fuhr fast 700 Kilometer bis nach Banja Luka im Norden von Bosnien-Herzegowina, wo der gemeinsame Vater lebt. Damit begann ein regelrechter Familien-Krimi um einen "entführten" Buben – für Juristen ein Fall der Kindesentziehung, der inzwischen nicht nur das Amtsgericht, sondern auch über nationale Grenzen hinweg die Justiz beschäftigt.

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Es ist ein Drama um eine deutsch-bosnische Familie, die unter ungewöhnlichen Umständen lebte. Der jetzt 46 Jahre alte Vater betrieb lange Zeit ein Baugeschäft in Augsburg, die Stadt, in der auch der heute 19-jährige Adak eine Wohnung hat. Die deutsche Ehefrau, 46, dagegen lebte mit den beiden Söhnen Enes und Milan, 13, in der Nähe von Banja Luka in Bosnien. Im Juli 2022 reiste die Mutter mit Enes und Milan nach Augsburg, um angeblich die deutschen Pässe für alle drei zu verlängern und künftig in Deutschland zu leben, wo die Kinder auch die Schule besuchen sollten.

Mutmaßliche "Kindesentziehung": Augsburger Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen Vater

Ende Juli dann der große Bruch: Der Vater entdeckte auf Facebook, dass seine Frau einen Liebhaber in Bosnien hatte. Es folgte ein heftiger Streit, angeblich Drohungen des Mannes. Und die Trennung. Die Frau zog mit dem kleinen Enes ins Frauenhaus, der Vater fuhr – im Einverständnis mit der Mutter - mit dem 13-jährigen Milan nach Bosnien, angeblich zu einer Taufe. Vater und Sohn blieben dort. Bis heute. Nach der "Entführung" des kleinen Enes durch seinen großen Bruder ermittelte die Staatsanwaltschaft sowohl gegen Adak (dessen Verfahren läuft noch) als auch gegen den Vater wegen Kindesentziehung. Das Amtsgericht erließ einen Strafbefehl, gegen den der Vater Einspruch einlegte. Zum Prozess vor Richterin Schmid kam er nicht. 

Er ließ sich per Vollmacht von Anwalt Ralf Schönauer vertreten, was im Strafbefehlsverfahren möglich ist. Dass in der deutsch-bosnischen Familie inzwischen alles Porzellan zerschlagen ist, zeigten die unterschiedlichen Aussagen zum Geschehen. Anwalt Schönauer sagte, die beiden jüngeren Söhne, die kaum Deutsch sprächen, wollten in Bosnien in ihrer gewohnten Umgebung leben und dort zur Schule gehen. Sein Mandant, so Schönauer, wolle nur das Beste für seine Kinder. 

Bruder sagt vor Gericht in Augsburg: "Das war für mich eine gute Tat"

Die Mutter als Zeugin wiederum behauptete genau das Gegenteil: "Wir wollten hier bleiben, die Kinder sollten hier in die Schule gehen. Sie können Deutsch. Und es war alles mit meinem Mann so abgesprochen." Dieser habe sogar einen Antrag auf Kindergeld unterschrieben – was Anwalt Schönauer bestritt. 

Der 19-jährige Adak hat keinerlei Gewissensbisse, dass er seinen kleinen Bruder nach Bosnien gebracht hat. "Das war für mich eine gute Tat", sagte er als Zeuge mit ein wenig Stolz in der Stimme. "Enes wollte zu seinem Bruder Milan, zu seinen Freunden nach Banja Luka. Er hat geweint, weil er im Frauenhaus war. Ich wollte nicht zulassen, dass er dort bleibt", begründete Adak die Fahrt nach Bosnien. 

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Interpol Sarajevo hat inzwischen ermittelt, dass der Vater mit den beiden Söhnen tatsächlich bei Banja Luka lebt. Ein Gericht in Bosnien hat den Vater inzwischen zur Rückführung der Kinder verpflichtet. Dagegen hat der Vater Einspruch eingelegt. Per Chat hat er seiner Frau mitgeteilt, sie werde die Kinder in Deutschland nicht wiedersehen. 

Für Staatsanwältin Lorenza Felsch hat der Vater den Tatbestand der Kindesentziehung erfüllt. Auch wenn er glaube, zum Besten der Kinder zu handeln, könne er nicht Selbstjustiz ausüben. Anwalt Felix Egner, der die Mutter vor Gericht vertritt, sprach von einer "Racheaktion" des Vaters, weil er sich von seiner Frau betrogen gefühlt habe. Verteidiger Ralf Schönauer forderte Freispruch. Es sei immer klar gewesen, dass die Kinder in Bosnien leben sollten. Richterin Schmid verurteilte den Vater in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro). Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. 

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