Flucht und Fahndung: Wie Häftlinge am Augsburger BKH behandelt werden
Plus Ein Strafgefangener flieht am Montag aus dem Bezirkskrankenhaus (BKH) Augsburg. Dort werden regelmäßig Häftlinge behandelt. Der Klinik-Chef erklärt, wie.
Es ist ein Fall, wie er so oder so ähnlich in Augsburg nur extrem selten vorkommt: Ein Strafgefangener ist am Montagmittag nach einem Klinik-Aufenthalt geflohen. Der 47-jährige Eugen Neigert war zuvor am Bezirkskrankenhaus (BKH), das auf psychische Krankheiten spezialisiert ist, behandelt worden. Auch am Dienstagvormittag war der Mann noch auf der Flucht. Sein Fall wirft etliche Fragen auf – zumal es regelmäßig vorkommt, dass am BKH Strafgefangene in Behandlung sind. Aus dem grundsätzlichen Umgang mit Häftlingen lassen sich auch Rückschlüsse mit Blick auf den aktuellen Fall ziehen.
Für Gefangene gilt das sogenannte "Äquivalenzprinzip". Das bedeutet, dass sie eine gleichwertige Behandlung bekommen sollen wie Menschen in Freiheit. In der Regel werden kranke oder verletzte Strafgefangene direkt in den Justizvollzugsanstalten (JVA) behandelt. In akuteren Fällen, die nicht aufschiebbar sind, landen sie jedoch in den Notaufnahmen von Krankenhäusern. Dies ist auch am BKH Augsburg so, bestätigt Alkomiet Hasan, Ärztlicher Direktor am BKH und Lehrstuhlinhaber an der Universität Augsburg, gegenüber unserer Redaktion. Etwa wegen Burnouts oder leichten Depressionen kämen über die Notaufnahme keine Strafgefangenen.
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