Der Aushang vor dem Gerichtssaal in Augsburg kündigt an diesem Vormittag an, dass hier gleich ein Fall der "Volksverhetzung" verhandelt werde. Eine zierliche, gut gekleidete Frau nimmt Platz, sie ist die Angeklagte. Richter Benedikt Weinkamm prüft zunächst ihre Personalien, dann verliest die Staatsanwältin, was der Frau vorgeworfen wird. Dreizehnmal soll sie in ihrem Facebook-Account volksverhetzende Beiträge mit verfassungsfeindlichen Kennzeichen übernommen und kommentiert haben. Zwei Bilder zeigen das Konzentrationslager Auschwitz.
In diesen und weiteren Beiträge wird, in Frageform gekleidet, geleugnet, dass hier Juden millionenfach ermordet worden sind. Warum, so wird etwa behauptet, sei die Asche von sechs Millionen Opfern nie gefunden worden? Im Account der Angeklagten, der noch immer im Netz steht, werden die Leser aufgefordert, diese und andere Fragen auswendig zu lernen.
Prozess in Augsburg: Frau postet verfassungsfeindliche Beiträge
Die Angeklagte beeilt sich zu Beginn ihrer Aussage zu versichern, nichts mit Nazis gemein zu haben. "Ich bin keine Sympathisantin." Überhaupt sei ihr Interesse "an dieser Thematik erloschen". Ihr Facebook-Account sei seit fünf Jahren stillgelegt. Leider habe sie die Zugangsdaten verloren, weshalb es ihr nicht möglich sei die Beiträge zu löschen.
Wenn sie angeblich nicht mit dem rechten Gedankengut sympathisiert, wie kam die Angeklagte dazu, sich so zu äußern? Was die 42-Jährige vorbringt, nimmt ihr das Gericht, wie es später im Urteil klar wird, nicht ab. 2015 nach dem Tod ihres Vaters, so erzählt sie, wolle sie tief erschüttert ein Buch über die Luftangriffe auf die Stadt Dresden gelesen haben, wo ihr Vater geboren wurde. Darin leugnet der Autor David Irving, der mehr als 30 Bücher über den Nationalismus verfasst hat, die anerkannte Geschichtsschreibung und den Holocaust. Er wurde deswegen verurteilt.
Im Laufe der Verhandlung tauchen immer mehr Zweifel an der Version der Angeklagten auf, sich angeblich vom rechtsradikalen Gedankengut gelöst zu haben. Denn die 42-Jährige hat auch zu tagesaktuellen Themen eindeutig Stellung bezogen. So trägt eine von ihr 2018 verschickte Karikatur, die eine Versammlung zeigt, auf der gegen Ausländer demonstriert wird, neben SS-Runen den Aufdruck "Sieg Heil!". Auf einer anderen Karikatur werden Juden verächtlich gemacht.
Das Urteil ist keine Überraschung mehr. Die 42-Jährige wird, wie angeklagt, der Volksverhetzung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Staatsanwältin Verena Dorn-Haag ist sich mit dem Gericht einig, die Aussage der intelligent wirkenden Angeklagten sei unglaubhaft. Richter Weinkamm: "Sie können das im Wirtshaus erzählen und Gehör finden, aber nicht bei mir."
Die verhängte Geldstrafe liegt bei 3100 Euro, bestehend aus 210 Tagessätzen zu 15 Euro. Hintergrund des niedrigen Tagessatzes: Die Angeklagte ist arbeitslos und alleinerziehende Mutter eines Säuglings. Zudem hat sie Schulden.