Gericht bestätigt strenge Regeln für Augsburger "Spätis"
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde eines Augsburger Kioskbetreibers abgewiesen. Dieser betitelte sich als Internet-Café und wollte nach 20 Uhr öffnen.
Weil sich zuletzt Anwohner sowie Gewerbetreibende über den Betrieb sogenannter "Spätis" beschwert hatten, kontrollierte das Ordnungsamt der Stadt Augsburg seit Ende vergangenen Jahres entsprechende Kioske, die auch nach 20 Uhr geöffnet hatten, verstärkt. Gab es im Oktober 2023 noch 20 Geschäfte, die ihren Betrieb auch nach 20 Uhr fortführen durften, waren es im März laut Stadt nur noch sechs. Die anderen konnten die Auflagen für längere Ladenöffnungszeiten offenbar nicht erfüllen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun die Entscheidung der Stadt Augsburg zu den Öffnungszeiten von „Spätis“ bestätigt und die Beschwerde eines Kioskbetreibers mit Internetcafé in Augsburg zurückgewiesen.
Öffnungszeiten für Spätis: Gaststättenbetrieb darf nicht vorgeschoben werden
Eine verlängerte Öffnungszeit ist Verkaufsstellen nur dann erlaubt, wenn eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung als Gaststätte und ein tatsächlich überwiegender Gaststättenbetrieb, also der Vor-Ort-Verkauf von Speisen und Getränken, vorliegt. Gleiches gilt für Internet-Cafés, die dann auch Waren des täglichen Bedarfs anbieten dürfen. Der Gerichtsbeschluss bestätigt die Einschätzung des städtischen Ordnungsamts, dass es sich bei der aktuellen Ausgestaltung des klagenden Kiosks mit Internetcafé nicht um einen Gaststättenbetrieb handelt. "Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass die Stadt Augsburg die aktuelle Rechtslage des Bundesladenschlussgesetzes korrekt umsetzt", so Ordnungsreferent Frank Pintsch.
Gleichbehandlung sei ein zentraler Handlungsgrundsatz. Man habe daher bereits in der Vergangenheit auf Voraussetzungen für Öffnungszeiten außerhalb der gesetzlich geltenden Ladenschlusszeiten verwiesen und mögliche Wege für Betreiber entsprechender Kioske aufgezeigt. Dazu zählten unter anderem eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung als Gaststätte und ein tatsächlich überwiegender Gaststättenbetrieb. "Dieser muss bei einer lebensnahen Betrachtung tatsächlich auch ein gaststättenrechtlicher Betrieb sein und darf nicht nur zum Schein betrieben werden", so Pintsch.
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Ich finde es halt schon fast wieder lächerlich...und irgendwie erinnert mich das auch an das damalige Dönerverbot.
In den meisten Bundesländern kannst du bis 22:00 Uhr oder sogar 24:00 Uhr ganz normal einkaufen gehen. Ein Späti würde hier daher durchaus Sinn machen.
Ganz normal in der tiefsten Provinz. Schnarch und Schlafstadt Augsburg eben.
Ich denke auch Anwohner im hippen Kreuzberg oder Köln wollen keinen solchen Laden unter ihrem Fenster haben.
Überteurtes Bier kann man doch auch tagsüber kaufen.
>>Ich denke auch Anwohner im hippen Kreuzberg oder Köln wollen keinen solchen Laden unter ihrem Fenster haben.<<
Sie denken falsch, Thomas. Schauen Sie einfach mal nach, wie viele Spätis es in Kreuzberg gibt. Von meinem Stammhotel in Kreuzberg gibt es alleine 10 in erlaufbarer Entfernung.