Gericht entscheidet: Demo auf der A8 bei Augsburg darf nicht stattfinden
Das Klimacamp darf am Sonntag nicht auf der Autobahn A8 bei Augsburg demonstrieren. Die Aktivisten kündigen an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Die vom Augsburger Klimacamp geplante Fahrraddemo auf der Autobahn A8 darf nicht stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte am Freitag das Verbot der Autobahn-Demo. Die Klimaaktivisten wollten an diesem Sonntag, 14. Mai, auf dem rund zwei Kilometer langen Abschnitt zwischen der Auffahrt Friedberg und Augsburg-Ost für "wöchentliche autofreie Tage" auf der A8 und ein Tempolimit von 80 Kilometern pro Stunde demonstrieren. Die Stadt Augsburg hatte das aber wegen Sicherheitsbedenken untersagt und eine Alternativroute abseits der Autobahn vorgegeben.
Klimacamp Augsburg war gegen das Demo-Verbot auf der A8 vorgegangen
Das Klimacamp war gegen das Verbot vor Gericht gezogen, ist aber in zwei Instanzen unterlegen. Die Richter bestätigten die Auffassung der Stadt, wonach von einer Autobahn-Demo auf der stark befahrenen A8 eine unverhältnismäßig hohe Gefahr ausgehe. Die Vollsperrung berge eine größere Unfallgefahr, zudem werde eine wichtige Fahrroute für Rettungswagen und andere Einsatzkräfte blockiert, hatte die Stadt argumentiert.
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