Impfgegner beleidigt Kinderarzt: Er muss 2250 Euro Strafe zahlen
Plus Weil er einen Mediziner als "Todesspritzen-Kinderarzt" bezeichnet hatte, war ein Rentner verurteilt worden. Der Fall wurde nun vor dem Augsburger Landgericht neu aufgerollt.
Die Corona-Pandemie hat ihre Spuren hinterlassen - bis heute. Auch bei der Justiz. Lange Zeit mussten sich die Gerichte mit Verstößen gegen das Infektions-Schutzgesetz befassen, Nachwehen hinterlassen mitunter Impf-Gegner, die ihrer Meinung allzu freien Lauf lassen. So wie ein 68-jähriger Rentner aus dem Raum Augsburg, der mit einem eigenen Telegram-Kanal im Internet mit einer sogenannten "Galerie des Grauens" beweisen will, dass die Corona-Impfung für viele Menschen schwere bis tödliche Folgen hatte. In diesem Zusammenhang hatte er einen Kinderarzt aus dem Raum Berlin mit einem Post als "Todesspritzen-Kinderarzt" bezeichnet. Dafür wurde er wegen Beleidigung vom Augsburger Amtsgericht im November 2023 zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Was er nicht akzeptierte und deshalb in Berufung ging. Die 9. Strafkammer beim Landgericht rollte den Fall deshalb noch einmal auf.
Das Gericht hatte sicherheitshalber strenge Einlasskontrollen angeordnet, da über den Messengerdienst Telegram zur "Unterstützung" des Angeklagten im Prozess aufgerufen worden war. Letztlich fanden sich lediglich an die zehn Besucher ein, die Verhandlung ging ruhig über die Bühne. Der Angeklagte erklärte, er sei mit seiner "Galerie des Grauens" - offenbar Berichte und Aussagen über die angebliche Schädlichkeit der Impfung - bereits in 120 deutschen Städten unterwegs gewesen. In einem Ort bei Berlin kam es dabei offenbar zu einem kurzen Streit mit dem dann am 16. Dezember 2022 beleidigten Kinderarzt.
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„Trotz mehrerer teils einschlägiger Vorstrafen innerhalb von wenigen Monaten . . . . . “
. . . . . . A bisserl was geht immer - so mal wieder mein Eindruck . . . . . .