Mordversuch auf B17: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Fahrer
Plus Der BGH befasste sich nach Revisionsanträgen in Augsburg nun zum zweiten Mal mit dem Verfahren. Die schärfere Haftstrafe von über 13 Jahren hat Bestand.
Was zunächst nur wie ein schwerer Verkehrsunfall ausgesehen hatte, war in Wirklichkeit ein geplanter Mord. Vor drei Jahren prallte auf der B17 im morgendlichen Berufsverkehr ein Kleinwagen mit hohem Tempo gegen einen Baum am Fahrbandrand. Beide Eheleute überlebten wie durch ein Wunder, wenn auch schwer verletzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jetzt zum zweiten Mal mit dem Fall befasst und das Urteil des Landgerichts vom vorigen November bestätigt.
In einem ersten Prozess war der 49-Jährige zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision beim BGH eingelegt, der das Verfahren ans Landgericht zurückverwies. Die 1. Strafkammer sprach den Fahrer im vergangenen November schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und neun Monaten. Gegen dieses Urteil legte Verteidiger Jörg Seubert Revision ein, die aber zurückgewiesen wurde.
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