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  3. Augsburg: Streit um Stellplätze in neuen Wohnanlagen in Augsburg geht weiter

Augsburg
14.12.2021

Streit um Stellplätze in neuen Wohnanlagen in Augsburg geht weiter

Das Radbegehren, das sich in Augsburg für bessere Bedingungen für den Radfahrer einsetzt, hat inzwischen 13.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden.
Foto: Annette Zoepf

Plus Nach der Stellplatz-Entscheidung gibt es auch vom Klimacamp Kritik an der CSU. Ein Platzen des ganzen Fahrrad-Vertrags ist aber zunächst nicht absehbar.

Der Konflikt zwischen Stadt und Radbegehren-Aktivisten schwelt nach der Entscheidung über die neue Stellplatzsatzung im Bauausschuss des Stadtrats weiter: Wie berichtet geht den Initiatoren des Begehrens der Entwurf der Stadt zur möglichen Reduzierung von Auto- und der Pflicht zum Ausbau von Radstellplätzen bei neu errichteten Gebäuden nicht weit genug. Nachdem schon Arne Schäffler, Vorstandsmitglied des ADFC, Kritik geäußert hatte, zeigten sich am Wochenende auch Vertreter des Klimacamps "entsetzt über den Vertragsbruch". Auch die Fridays-for-Future- Bewegung zählt zu den Radbegehrens-Initiatoren.

Stellplätze in Wohnanlagen: Streit in Augsburg

Mit dem Beschluss setze sich die CSU "einseitig über die Vertragsvorgaben zur Stellplatzsatzung hinweg", heißt es in einer Stellungnahme. Radbegehrens-Initiatoren und Stadt hatten sich im Sommer auf mehrere mit einem Zeitplan hinterlegten Verbesserungen für den Radverkehr geeinigt. Im Gegenzug verzichtete das Radbegehren auf weitere Schritte zur Einleitung eines Bürgerentscheids. Einer von vielen Punkten in der Einigung: die Änderung der Stellplatzsatzung. Während es zur Stellplatzzahl für Wohngebäude konkrete Zahlen im Vertrag gab, die auch im neuen Satzungsentwurf von der Stadt umgesetzt wurden, hieß es zu Nicht-Wohngebäuden, dass die Stadt hierzu Vorschläge machen solle, die in eine entsprechende Richtung gehen. Dass es bei Pkw-Stellplätzen zu keinen Einschränkungen kommt, stößt den Aktivisten sauer auf. Noch mehr in der Kritik steht, dass für manche Gebäudearten wie Kitas aus ihrer Sicht zu wenig Radstellplätze etwa beim Lastenrad vorgesehen sind.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

14.12.2021

.
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Und schon wieder (wie in "Neue Augsburger Wohnanlagen
können weniger Autostellplätze haben" vom 10.12.) die
Beschönigung " ...verzichtete das Radbegehren auf weitere
Schritte zur Einleitung eines Bürgerentscheids" als ein Ent-
gegenkommen der Initiatoren und eine Verbrämung dafür,
dass der Gesamtbürgerschaft die vom Sinn des Verfahrens
her zustehende Entscheidung vorenthalten wurde (mit dem
Ziel, den Interessen einer Minderheit der Bürger nachzukom-
men) und dass sich die Stadt für ein, wie ich es empfinde,
undemokratisches Vergehen am Instrument Bürgerentscheid
hergab.

Der Stadtrat hat willfährig einen Nasenring geboten, an dem
die Radinitiatoren nun und wohl auch künftig heftig herum-
zerren werden.

"Ein Platzen des gesamten Vertrages stehe aber aktuell nicht
zur Diskussion, so Schäffler am Montag."

Klar doch, wie auch wohl künftig nicht - man wär doch "blöd" -
kann man doch mit jeglicher Vertragsauslegung aus der Sicht
der Initiatoren die Stadt vor sich hertreiben ....... : - ))
.

14.12.2021

Hier wackelt mal wieder der Schwanz mit dem Hund........

14.12.2021

>> ...zeigten sich am Wochenende auch Vertreter des Klimacamps "entsetzt über den Vertragsbruch" <<

Gab es vorher ein Plenum wo beraten wurde, ob man nun "empört" oder "entsetzt" ist?

Über die Eingriffe in private Grundstücke muss eine offene Diskussion ohne dieses lächerliche Aufplustern möglich sein.

>> Zudem bringe es im Fall von Gewerbebauten wenig, den Stellplatzschlüssel für Autos herunterzusetzen, weil dieser von Bauherren meist aus eigenem Willen übererfüllt werde. <<

Die Aktivisten haben nicht verstanden, dass ein Stellplatzschlüssel eine Minimalanforderung ist. Ein Vertragsbruch könnte nur vorliegen, wenn im Vertrag eine Obergrenze vereinbart wäre.

14.12.2021

Peter P.: SIE haben etwas nicht verstanden! Die Stadt ist verpflichtet, bei "Nicht-Wohngebäuden" Vorschläge zu machen, "die in eine entsprechende Richtung gehen". Verlangt wird also eine Regelung, die einen vergleichbaren Erfolg für den Radverkehr im Bereich von "Nicht-Wohngebäuden" wie in Bereichen für Wohngebäude bringt. Denkbar wäre z.B., dass ein bestimmter Anteil der Parkflächen für Fahrräder und Lastenräder vorbehalten bleibt. Dieser Verpflichtung ist die Stadt bislang nicht (noch nicht) nachgekommen. Die Initiatoren bestehen zu Recht auf die Einhaltung des Vertrages.

14.12.2021

Es gibt keinen Vertragsteil der eine Obergrenze für Kfz Stellplätze auf Privatgrund festlegt.

14.12.2021

"Es gibt keinen Vertragsteil der eine Obergrenze für Kfz Stellplätze auf Privatgrund festlegt." Das wurde auch nie behautet. Bitte nochmals lesen

14.12.2021

Nennen Sie bitte einfach wortwörtlich den Ihrer Auffassung nach gebrochenen Vertragspassus ;-)

Leute dumm hinstellen könnt ihr - ob ihr gute Verträge könnt würde ich mal mit nein beantworten.

Dinge wie "Vorschläge zu machen, die in eine entsprechende Richtung gehen" ist vertragstechnisch einfach schwach. Dazu ist es fraglich, ob die Stadt den (verhältnismäßigen) Bau von mehr Parkplätzen oberhalb des Stellplatzschlüssels überhaupt untersagen darf. Das Baurecht ist kein Willkürinstrument linksgrüner Aktivisten.

14.12.2021

Vorab Herr Peter P.: Ich bin weder links noch grün noch Aktivist. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass auch immer mehr konservative Wähler die Notwendigkeit einer modernen Verkehrspolitik, zu der eben auch das Fahrrad gehört, längst erkannt haben.

Der Vertrag ist - siehe oben - von der Augsburger Allgemeinen zutreffend wiedergegeben; vgl. § 1 Nr. 5. Vertrag zum Augsburger Bürgerbegehren „Fahrradstadt jetzt“. Nochmals: Hier geht es nicht darum, den Bau von Parkplätzen zu verbieten sondern vergleichbare Regelungen wie in Wohngebieten zu schaffen.

15.12.2021

Wenn Sie auf Punkt 5 verweisen - dort wird iR der neuen Stellplatzsatzung die Mindestzahl von Parkplätzen reduziert, die zur Erlangung einer Baugenehmigung notwendig ist.

Es ist nicht im Ansatz eine Obergrenze vereinbart. Es gibt keinen Vertragsbruch!

Der Baureferent hat darauf hingewiesen, dass bei gewerblichen Objekten vielfach eine Übererfüllung der geforderten Mindest-Stellplatzanzahl stattfindet.

https://www.fahrradstadt-jetzt.de/210705_Praesentation-Pressekonferenz_Radentscheid.pdf

Ansonsten gehöre ich mit meinen 5 Fahrrädern, davon 3 E-Bikes einfach zum Alptraum von Leuten die ihre Ideen zu Lasten anderer Menschen umsetzen wollen. Baut gescheite Radwege und lasst die Finger von privaten Grundstücken!

Rotgrüne Verkehrspolitik ist schon bei der sog. Mobilitätsdrehscheibe krachend gescheitert (ja ein Tunnel geht mit der CSU immer) - es fehlt jedes Gefühl für die echten Erfolgsfaktoren eine Verkehrspolitik die sich etwas in Richtung "Schweiz" bewegt. Für eine echte Verkehrswende hat Deutschland kein Geld und auch keine Mehrheit bei den Bürgern.

Und darum werden diese Unterschriften auch nie eingereicht...