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  3. Justiz in Augsburg: Gericht urteilt: Kongressparkhaus darf nicht abgerissen werden

Justiz in Augsburg
21.10.2022

Gericht urteilt: Kongressparkhaus darf nicht abgerissen werden

Vor dem Kongressparkhaus steht schweres Baugerät bereit. Ein Abriss ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus Immobilienunternehmer Spielberger und andere Teileigentümer streiten über das Vorgehen rund um die Bauruine in Augsburg. Nun ist eine vorläufige Entscheidung da.

Es war ein hartes Ringen, das sich Zuschauerinnen und Zuschauern diese Woche im Gerichtssaal bot. Auf der einen Seite stand ein juristischer Vertreter des Immobilien-Mehrheitseigentümers Bernhard Spielberger, auf der anderen Anwälte der Hotelgesellschaft des Dorint sowie einer Firma von Immobilien-Unternehmer Jürgen Wowra. Wie berichtet, möchte Spielberger das marode Parkhaus für eine Wohnbebauung abreißen, die Gegenseite, die dort Stellplätze hat, ist der Ansicht, dass man prüfen solle, ob eine Sanierung in Betracht komme. Am Freitag gab das Amtsgericht seine vorläufige Entscheidung bekannt: Ein Abriss ist bis auf Weiteres nicht möglich, die Sperrung kann aber aufrechterhalten bleiben. Spielberger kündigte an, eine Berufung zu prüfen. Damit ist weiterer Stillstand absehbar. Eine Sanierung des Parkhauses hält Spielberger für nicht mehr möglich.

Spielberger hatte in einer Eigentümerversammlung den Abriss des Parkhauses beschlossen

Hintergrund der Verhandlung war eine einstweilige Verfügung, die das Amtsgericht nach Anträgen des Hotels und von Wowra erlassen hatte und die den Abbruch bis auf Weiteres verbot. In einer Eigentümerversammlung im September hatte Spielberger mit seiner Mehrheit zuvor den Abriss beschlossen. Seit Mitte September steht, wie berichtet, schweres Baugerät einer auf Abriss spezialisierten Baufirma vor dem Parkhaus, wobei es laut Spielberger nur um Sicherungsarbeiten am Heizungskeller gehe. Ein Anwalt der Hotelgesellschaft sagte in der Verhandlung, man befürchte nach einem etwaigen Abriss eine Teilungsversteigerung. Ein Anwalt der Gegenseite sagte hingegen, es müsse sowohl zu einem Abriss als auch Sicherungsmaßnahmen kommen, um eine konkrete Gefahr zu beseitigen: Im schlimmsten Fall könnten Trümmer der Parkhausruine zu Boden stürzen, die Gitterabdeckung des Hotelturm-Heizungskellers durchschlagen und eine Gas-Hochdruckleitung treffen – mit möglicherweise gravierenden Folgen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

21.10.2022

So wie ich das Enteignungsgesetz verstehe,
könnte ein Immobilien Eigentümer, der seine
Immobilie seit über 10 Jahre nicht instand
setzt, enteignet werden.
Im Falle des Kongress Parkhauses würde das
auch dem Gemeinwohl dienen.
Warum geht die Stadt Augsburg beim Klima Camp
vor Gericht, in diesem Fall aber nicht?

21.10.2022

Man bekommt den Eindruck, dass die Streithansel zu viel Geld haben und sich eine Ruine in Toplage locker leisten können.

21.10.2022

Asoziales Verhalten beschränkt sich nicht auf bestimmte Bevölkerungsschichten. Aber das würden diese Leute gar nicht verstehen.

21.10.2022

Ich kann nur hoffen, dass er dann für entgangene Gewinne auch entsprechend Steuern zahlen muss!