Prozess um Hakenkreuz aus Teelichtern: Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt
Plus Ein junger Mann drapierte auf der Balustrade seines Balkons das verbotene Nazisymbol. Im Prozess kauft ihm die Richterin seine Aussage nicht ab.
Das war gerade keine leuchtende Idee: Ein 24-Jähriger drapierte auf der Balustrade seines Balkons rund 20 Teelichter zu einem Hakenkreuz. Was einer Nachbarin weniger gefiel. Sie fotografierte das verbotene Symbol der Naziherrschaft und rief die Polizei. Jetzt musste sich der Mann wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller verantworten. Es war nicht der einzige Vorwurf von Staatsanwalt Philipp Bodenmüller, der in die rechtsextreme Ecke deutete. So soll der 24-Jährige bei einer Demo der Jugendorganisation der Grünen Ende Februar auf dem Rathausplatz, bei der es um Flüchtlinge ging, "Sieg heil" gerufen haben. Er hatte zuvor herumgepöbelt und war deshalb vom Platz verwiesen worden.
Der Angeklagte (Verteidiger: Klaus Hüttenlocher) hatte zunächst die Urheberschaft für das Hakenkreuz aus Teelichtern bestritten, die mindestens einmal auch gebrannt haben. Vielleicht sei es ein Mann gewesen, der zu Besuch gewesen sei, dessen Name er aber nicht kenne. Oder es sei ein Unbekannter über die Feuerleiter auf seinen Balkon gestiegen und habe das Hakenkreuz geformt. Diese Mutmaßungen zu einer unbekannten Täterschaft nahm ihm das Gericht aber nicht ab. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe schließlich ein, wies auf eine schwierige Lebenslage hin und beteuerte: "Ich bin kein Rechter". Richterin Scheiwiller verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu je 40 Euro).
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.