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  3. Prozess in Augsburg: Tierarzt lässt Auto abschleppen: Mann landet wegen Erpressung vor Gericht

Prozess in Augsburg
03.01.2023

Tierarzt lässt Auto abschleppen: Mann landet wegen Erpressung vor Gericht

Ein Streit um Abschleppkosten führten nun in Augsburg zu einem Prozess am Amtsgericht.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild)

Plus Ein 43-Jähriger soll in Augsburg einen Mediziner bedroht und Geld für Abschleppkosten zurückgefordert haben. Doch im Prozess zeigt sich: Möglicherweise war es nicht ganz so.

Es schien so, als könnte ein angeklagter 43-jähriger Dachdecker im Gefängnis landen. Dann aber wurde das Verfahren am Amtsgericht in Augsburg wegen räuberischer Erpressung eingestellt. Alles hatte am Samstag, 2. April 2022, begonnen: Die Freundin des Angeklagten parkte damals mit ihrem Auto auf einem der Praxisparkplätze des 63-jährigen Tierarztes in Augsburg, um den im selben Haus wohnenden Angeklagten zu besuchen. Der genervte Tierarzt, der laut eigener Abgabe zu einer Besprechung geladen hatte, ließ – nicht zum ersten Mal – seine Parkplätze von einem Abschleppdienst räumen. Kurz darauf kam es zu einem ersten Kontakt des Angeklagten mit dem Geschädigten, dem in den folgenden Tagen weitere Auseinandersetzungen folgten. Der Angeklagte war sauer, dass er 300 Euro an die Abschleppfirma zahlen muss, um das Auto seiner Freundin wieder auszulösen – wo ihm der Arzt doch erlaubt habe, an den Wochenenden kurz auf den Praxis-Plätzen zu parken. 

Man tauschte sich aus, es wurde laut, es wurde wohl auch geschubst. Wobei der 63-Jährige das Ganze jetzt vor Gericht deutlich harmloser darstellte als zuvor bei der Polizei. Ja, man habe geredet, es sei auch geschubst worden, aber alles in allem nichts Dramatisches. Das hatte der 63-Jährige unter den unmittelbaren Eindrücken im April offenbar noch erheblich anders gesehen. Über ein Streitgespräch zwischen dem Doktor und dem Angeklagten im Hausflur ließ er damals eine Kundin unmittelbar in der Praxis eine handschriftliche Notiz für die Polizei verfassen. Vor Gericht gab die 41-Jährige freilich zu, nichts gesehen, aber sehr wohl etwas gehört zu haben. Was sie als Zeugin damals zur Weitergabe an die Polizei aufgeschrieben habe, habe ihr der Tierarzt vorgesagt. Darunter die Behauptung, der Angeklagte habe dem Geschädigten mündlich und per Handzeichen mit dem Tode gedroht.

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