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Prozess
02.06.2022

Söders Kreuzerlass: Verwaltungsgerichtshof weist Klagen ab

Markus Söder hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

In staatlichen Gebäuden in Bayern ist seit 2018 "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen". Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter haben dies nun gebilligt. Der Streit könnte aber noch weitergehen.

Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen bleiben: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Dagegen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit ebenso Klage eingereicht wie 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende.

Diese Klagen wiesen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter nun allesamt ab. Die Entscheidungsgründe lägen noch nicht vor und würden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst, teilte das Gericht am Donnerstag in München mit. Hinsichtlich der Klagen des Bundes für Geistesfreiheit ließ der VGH allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, nicht aber für die Einzelpersonen.

Der Bund für Geistesfreiheit kündigte umgehend an, man halte an der Klage fest und werde "den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen". Der Streit ums Kreuz wird bis zur endgültigen Klärung also noch in weitere juristische Runden gehen.

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative Söders, damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegen, beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Landesbehörde künftig ein Kreuz hängen soll. Trotz heftiger Kritik - sogar von den Kirchen, die ihm vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen - trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft. In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

Kurz danach reichte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit Klage gegen den Erlass ein. Ebenso wie 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker. Ihr Ziel: Die bayerische Staatsregierung dazu verpflichten, den Kreuzerlass aufzuheben und die Kreuze entfernen zu lassen. Das Verwaltungsgericht München leitete die Klage in der wesentlichen Frage der Rechtmäßigkeit des Kreuzerlasses eine Instanz höher weiter. Deshalb musste nun der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte zu der Entscheidung, der Kreuzerlass sei rechtmäßig. "Damit hat das oberste bayerische Verwaltungsgericht die Staatsregierung in vollem Umfang bestätigt. Das ist eine sehr gute Entscheidung." Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fügte hinzu: "Jetzt gilt es die Urteilsgründe abzuwarten."

Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, rief Söder dagegen auf, den Kreuzerlass zurückzunehmen. "Und falls der Ministerpräsident am Kreuzerlass festhält, werden wir die Klage bis zum Bundesverfassungsgericht fortführen", betonte sie.

In einer mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche war es um viele komplexe juristische Fragen gegangen - etwa ob die einzelnen Klagen jeweils zulässig sind, wer gegebenenfalls in seinen Rechten verletzt wird und wie schwerwiegend dann dieser Eingriff ist. Im Kern war es unter anderem um die Bedeutung und Deutung des Kreuzes gegangen: Die Kläger argumentierten unter anderem, der Kreuzerlass bedeute eine Bevorzugung der christlichen Kirchen und damit eine "substanzielle Benachteiligung" der Kläger - dies widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Neutralitätsgebot des Staates.

Landesanwalt Marcus Niese hatte dagegen betont, der Freistaat bringe "das Kreuz nicht in seiner Eigenschaft als religiöses Symbol an", sondern als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns - so stehe es auch in der entsprechenden Vorschrift.

Gerichtspräsidentin Andrea Breit hatte bereits am Ende der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass der Streit am Ende vors Bundesverwaltungsgericht gehen könnte: "Ich fürchte, wir werden nicht die letzten sein, die sich mit dem Problem beschäftigen", sagte sie.

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