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02.11.2005

Angeklagter im Moshammer-Prozess: Als ich ging, lebte er noch

München (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem homosexuellen Münchner Modemacher Rudolph Moshammer hat der 25 Jahre alte Angeklagte sein früheres Geständnis überraschend nicht wiederholt. Zum Prozessauftakt am Mittwoch sorgte der tatverdächtige Iraker Herisch A. stattdessen mit widersprüchlichen Aussagen für Verwirrung. Erst sagte er, Moshammer habe noch gelebt, als er dessen Haus nach einem Streit mit gegenseitigen Schlägen verlassen habe.

 Dann wieder bat der Angeklagte vor dem Landgericht München I um Entschuldigung und versicherte: "Ich wollte ihn nicht töten." Der wegen Mordes und Raubes angeklagte Iraker machte immer wieder Gedächtnislücken geltend. Ihm sei schwindelig und er sei betrunken gewesen. Herisch A. bestätigte aber die Darstellung der Anklage, wonach er am späten Abend des 13. Januar 2005 von Moshammer am Münchner Hauptbahnhof angesprochen wurde und mit dem 64-Jährigen im Rolls-Royce (Kennzeichen: M - RM 111) in dessen Haus nach Grünwald bei München fuhr. Dort habe man sich zusammen Pornofilme angeschaut. Erst nach mehrmaligen Ausflüchten ("Ich schäme mich so") gab der Angeklagte vor Gericht zu, dass es auf Initiative von Moshammer dann zu Intimitäten gekommen sei.

Moshammer habe "Schlechtes verlangt" und ihm dafür Geld geboten, sagte der Iraker. Er betonte aber, dass er den gewünschten Analverkehr mit dem Modemacher abgelehnt habe. Es sei dann zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen, irgendwann habe Moshammer am Boden gelegen. Er selbst sei dann am frühen Morgen des 14. Januar mit der Straßenbahn nach Hause gefahren. Am gleichen Tag wurde Moshammer tot aufgefunden - mit einem Elektrokabel erdrosselt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Herisch A. den Modemacher im Streit um den Lohn für Liebesdienste und aus Habgier erdrosselt. Auf der Suche nach Wertgegenständen habe er in einer Kommode ein Notebook mit Strom- und Verlängerungskabel gefunden. Dabei habe Moshammer ihn überrascht, es sei zu einer kurzen tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Moshammer habe ihn rausschmeißen wollen und mit der Polizei gedroht. Daraufhin erdrosselte Herisch A. laut Anklage Moshammer mit dem Stromkabel. Er habe dann nach Bargeld gesucht und mehrere hundert Euro mit sich genommen.

Durch einen genetischen Fingerabdruck auf dem Kabel war die Polizei dem Iraker auf die Spur gekommen und konnte ihn nicht einmal 48 Stunden nach dem Gewaltverbrechen festnehmen. Die Verteidiger erklärten, die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks aus einem früheren Ermittlungsverfahren sei rechtswidrig gewesen. Deshalb dürfe auch das bei der Polizei mit Blick auf die DNA-Spur abgelegte Geständnis nicht verwertet werden. Dem widersprach der Staatsanwalt - sowohl bei der Spurenauswertung als auch bei den ersten Vernehmungen hätten sich die Beamten streng an Recht und Gesetz gehalten.

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