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  3. Missbrauchsskandal: Bayerns Justiz will die Akten der Bistümer haben

Missbrauchsskandal
13.10.2018

Bayerns Justiz will die Akten der Bistümer haben

Auf unserem Bild ist der Augsburger Dom zu sehen. Von dem Bistum in Augsburg wurden keine Unterlagen angefordert.
Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

Einiges im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche bleibt trotz einer Studie im Dunklen. Das hat die Generalstaatsanwaltschaften auf den Plan gerufen.

Ende September wurde eine von den deutschen Bischöfen in Auftrag gegebene Missbrauchsstudie vorgestellt. Diese hat nun die bayerische Justiz auf den Plan gerufen: Die Generalstaatsanwaltschaften von München, Nürnberg und Bamberg forderten Akten von den katholischen Bistümern in Bayern an. Das geht aus Recherchen der Katholischen Nachrichten-Agentur hervor.

Bistümer müssen selbst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten

Auch das Bistum Augsburg teilte auf Anfrage unserer Redaktion mit, dass Anfang Oktober ein entsprechendes Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft München eingegangen sei. Akten wurden einem Sprecher des Bistums zufolge aber nicht angefordert.

Die Generalstaatsanwaltschaft in München betonte am Freitag, dass es keine konkreten Hinweise auf Straftaten gebe. Vielmehr sei das Vorgehen der drei Generalstaatsanwaltschaften ein „Appell an die Bistümer, Unterlagen zu übersenden“, sagte ein Sprecher unserer Redaktion. Die Justiz sei darauf angewiesen, dass die Bistümer selbst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

Von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hieß es, dass man durch die Presseerklärung der Kirche zu der Missbrauchsstudie Informationen erhalten habe, „die den Anfangsverdacht möglicher Straftaten begründen könnten“. Die Justiz müsse jetzt prüfen, ob in der Missbrauchsstudie genannte Verdachtsfälle strafrechtlich relevant seien.

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Die meisten Verdachtsfälle sind wohl schon verjährt

Der Studie zufolge sollen zwischen 1946 und 2014 mindestens 1670 katholische Kleriker 3677 Minderjährige sexuell missbraucht haben. Die meisten der Verdachtsfälle sind wahrscheinlich schon verjährt. Die Justiz erhofft sich, etwa durch Personal- und Handakten der Bistümer, konkrete Hinweise zu den Verdachtsfällen zu bekommen. Den Bistümern lägen „sicherlich nach Ort, Zeit und Beteiligten konkretisierte Sachverhalte zugrunde“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München. Deshalb hätten sich die Generalstaatsanwaltschaften auch schriftlich an die Bischöflichen Ordinariate in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gewandt und diese aufgefordert, einschlägige Fälle bei den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften zur Anzeige zu bringen. „Wir nehmen insoweit die katholischen Bischöfe beim Wort, die öffentlich alle Anstrengungen zur Aufklärung von sexuellem Missbrauch zugesichert haben“, sagte der Sprecher.

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Die Deutsche Bischofskonferenz verfährt bei Missbrauchsfällen seit ein paar Jahren nach „Leitlinien“. Diese sehen vor, dass bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker die Staatsanwaltschaft informiert werden muss. (mit kna)

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