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Gutachten
06.03.2018

Bayerns Klage gegen die "Ehe für alle" wäre wohl aussichtslos gewesen

Bayern klagt doch nicht gegen die Ehe für alle.
Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

Seit Oktober dürfen Schwule und Lesben heiraten. Ein Augsburger Professor erklärt, warum die von der Staatsregierung angedachte Klage aussichtslos gewesen wäre.

Die Bayerische Staatsregierung wird nun doch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die vom Bundestag im letzten Sommer beschlossene sogenannte Ehe für alle klagen. Zwar werfe das Gesetz, das homosexuelle Paare mit heterosexuellen Paaren bei der Eheschließung gleichstellt, „komplexe rechtliche Fragen auf“, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts.

Zwei von der CSU-Regierung beauftragte Rechtsgutachter seien aber zu dem eindeutigen Schluss gekommen, dass der Bundesgesetzgeber seinen politischen Gestaltungsspielraum damit nicht überschritten habe: „Nach einer Gesamtabwägung sind die Aussichten einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht daher als gering anzusehen“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU).

So bewertet ein Augsburger Jury-Professor die Ehe für alle

Der Augsburger Jura-Professor Ferdinand Wollenschläger und die Göttinger Juristin Prof. Dagmar Coester-Waltjen seien in ihren Gutachten juristisch überzeugend zu dem Schluss gekommen, dass es gewichtige Gründe für die Verfassungsmäßigkeit einer Ehe für alle gibt, sagte Bausback. So sei etwa nach Ansicht der Rechtsexperten „die Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr“.

„Die wesentliche Frage war die nach der Auslegung der Ehe“, erklärt Wollenschläger gegenüber unserer Zeitung. Denn die Ehe sei im Grundgesetz nicht genau definiert. Eine Möglichkeit sei dabei die historische Betrachtung. „Die zunehmende rechtliche und auch gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften haben die Bedeutung des historischen und tradierten Eheverständnisses für die Verfassungsinterpretation relativiert“, resümiertWollschläger.

Auch der Blick ins Ausland könne dabei helfen, den Ehe-Begriff zu definieren. Dazu erklärt Bausback, dass die Ehe für alle in vielen westeuropäischen Staaten sowie in Nord- und Südamerika inzwischen eingeführt worden sei, ohne dass dies auch nur in einem dieser Länder als verfassungswidrig bewertet worden sei. Darunter seien auch stark katholisch geprägte Länder wie etwa Portugal oder Spanien.

Darüber hinaus hätten die Gutachter aber auch klar festgestellt, dass die Einführung der Ehe für alle zu keiner „weiteren Aufweichung des Ehebegriffs“ führe: „Durch die gleichgeschlechtliche Ehe wird der Begriff der Ehe nicht beliebig“, erklärte Bausback: Diese müsse nach wie vor auf Dauer angelegt und eine Zweierbeziehung sein und dürfe vom Staat – etwa in der Steuerpolitik – auch weiterhin privilegiert werden. Viel-Ehen oder Ehen auf Zeit blieben damit in Deutschland weiter ausgeschlossen.

Staatsregierung verzichtet auf Klage

Mit diesen juristischen Klarstellungen sei die von der Staatsregierung gewünschte Rechtssicherheit nun auch ohne Klage erreicht. Ohnehin hätte sich auch eine mögliche Klage „nicht gegen gleichgeschlechtliche Lebenspartner gerichtet“, beteuerte Huber: Zwar halte die CSU-Staatsregierung politisch an ihrem Leitbild der traditionellen Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau fest: „An unserer Grundsatzposition hat sich nichts geändert.“ Gleichzeitig lehne man aber eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausdrücklich ab und habe „große Wertschätzung“ für die darin übernommene gegenseitige Verantwortung, erklärte Huber.

Eine Klage hätte allerdings nicht nur geringe Erfolgsaussichten. In der Vorlage zur gestrigen Kabinettssitzung heißt es zudem, dass das Gericht eine Klage zum Anlass nehmen könnte, „eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Einführung der Ehe für alle festzuschreiben“. Bei Annahme einer solchen Verpflichtung sei dem Gesetzgeber eine Korrektur der Öffnung der Ehe definitiv nicht mehr möglich, erklärt Wollenschläger unabhängig von dem Gutachten.

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